Rechtslage Rauchmelder
18.02.2015 um 19:33Hallo,
ich weiß nicht ob es hier reinpasst, aber meiner Meinung nach immernoch besser als anderswo.
Seit dem 01.01.2015 ist es in Baden-Württemberg gesetzlich bindend einen Rauchmelder in den eignen vier Wänden zu haben.
Meine Oma wohnt in ihrer Eigentumswohnung.
Und dort wurde in einer Eigentümerversammlung entschieden, irgendeine Firma mit dem Einbau der Rauchmelder zu beauftragen.
Meine Oma teilte der Verwaltungsgesellschaft jedoch mit, dass sie diesen Rauchmelder von einem ihrer Enkeln montieren lässt. Dauert ja an sich weniger als 60sek um zwei kleine Schräubchen in die Decke zu drehen.
Die Verwaltungsgesellschaft will ihr jetzt weiß machen, dass das nicht geht.
Stimmt das? Ich mein das ist doch ihre Wohnung?
Danke :D
ich weiß nicht ob es hier reinpasst, aber meiner Meinung nach immernoch besser als anderswo.
Seit dem 01.01.2015 ist es in Baden-Württemberg gesetzlich bindend einen Rauchmelder in den eignen vier Wänden zu haben.
Meine Oma wohnt in ihrer Eigentumswohnung.
Und dort wurde in einer Eigentümerversammlung entschieden, irgendeine Firma mit dem Einbau der Rauchmelder zu beauftragen.
Meine Oma teilte der Verwaltungsgesellschaft jedoch mit, dass sie diesen Rauchmelder von einem ihrer Enkeln montieren lässt. Dauert ja an sich weniger als 60sek um zwei kleine Schräubchen in die Decke zu drehen.
Die Verwaltungsgesellschaft will ihr jetzt weiß machen, dass das nicht geht.
Stimmt das? Ich mein das ist doch ihre Wohnung?
Danke :D