@Nayst § 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Wir töten Tiere nicht weil es uns Spaß macht, sondern weil wir sie essen wollen. Ich sehe daran nichts schlimmes. Klar kann man sich über die Bedingungen streiten, unter denen Tiere gehalten werden, aber wenn man alle wirklich artgerecht halten würde, dann wäre Fleisch so teuer, daß es sich fast keiner mehr leisten könnte.