Der (Taschen)messer Thread
07.05.2014 um 14:57blutfeder schrieb:wenn du die dinger nicht Transportieren darfst, dann ist im prinzip der besitz verbotenDu darfst sie transportieren - aber nur vom Laden zu dir nach Haus, oder so wie ich - Dank der Genehmigung auf dem KÜRZESTEN Weg zwischen Zu Hause und Arbeitsplatz. Dazu darf ich es auch OFFEN tragen.
Streng genommen darfst du noch nicht einmal ein Küchenmesser mit einer 30 cm langen Klinge offen im Einkaufskorb vom Laden ins Auto tragen - du müsstest es noch IM Laden in ein abschließbares Behältnis verwahren und dann den Schlüssel GETRENNT vom Behälter aufbewahren.
blutfeder schrieb:wer will dir nachweisen das du das ding nicht mitgenommen hast für es irgendwohin mit zu nehmen, zum beispiel professionell schleifen zu lassenDer dich kontrollierende Polizist.
Nach Ladenschluß steckst du schon in der Klemme.....wenn du sagst du hast es gerade dort abgeholt - kann er die Quittung verlangen....