@sanatorium Bei einer Schildkröte, die ja normalerweise im Terrarium oder so gehalten wird, sagt kein Vermieter was. Genausowenig wie bei jemandem der ein kleines Aquarium hat.
Es geht ja in erster Linie darum das der Vermieter sichergehen will das 1. sein Eigentum vor Zerstörung/ Verschmutzung durch ein Tier geschützt wird , und 2. das die anderen Mieter nicht durch Tierlärm gestört werden.
Wegen Katze würde ich mich im Vorfeld informieren wie es allgemein im Haus gehandhabt wird. Nur theoretisch, aus Interesse.
Dann würde ich mich auch direkt bei der Wohnungsbesichtigung erkundigen wie geräuscharm die Wohnungen allgemein sind. Also ob man es beispielsweise hört wenn der Nachbar obendrüber oder nebenan oder untendrunter läuft, niest, hustet.
Je nachdem müsstest du dann nämlich vorsorgen bevor du eine Katze in deine Wohnung holst (durch Teppiche beispielsweise).
Katzen gelten zwar als Leisetreter, aber sie können auch schon mal recht laut herumpoltern wenn sie ihre dollen 5 Minuten haben.
Ich wohne in einem recht gut isolierten Haus, aber auch ich kann es recht gut hören wenn meine Katzen Nachts durchs Wohnzimmer jagen und springen.