"Versäumt ein Hauseigentümer oder ein Mieter rechtzeitig zu streuen oder Schnee zu räumen, so haftet er in der Regel, wenn ein Passant auf dem Gehweg stürzt und sich verletzt. Wer also seiner Streupflicht (und damit seiner Verkehrssicherungspflicht) nicht nachkommt, muss für die finanziellen Folgen des entstandenen Schadens gerade stehen."
"Wer darüber hinaus vorsätzlich oder fahrlässig der Räum- und Streupflicht vor seinem Haus nicht nachkommt, zum Beispiel weil er im Urlaub ist, handelt ordnungswidrig. Hier gilt: Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Was Räummuffel zudem wissen sollten: Die private Haftpflicht übernimmt nicht die gesetzlichen Bußgelder, wenn die Streupflicht verletzt wurde. Gleiches gilt auch für die Grundbesitzerhaftpflicht."
https://www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/news/streupflicht-versicherung-143768 Es wird immer wieder Streupflicht erwähnt
Ich zahle seit über 30 Jahren Haus- und Grundbesitzer -Haftpflichtversicherung, dieses Jahr auf 400 Euro erhöht. Der Hammer wäre, wenn die Versicherung im Versicherungsfall nicht zahlen würde, nur weil ich nicht gestreut habe.
Gestern hab ich stellenweise meinen Hund getragen. Wenn es nach mir ginge, würde ich den Schnee meterhoch liegen lassen. Ich liebe Schnee. Aber ich mache nicht die Gesetze. Also hab ich heute schon geschaufelt. Ohne streuen. Die Wege waren nicht vereist, so wie gestern.