Geisterstadt Ban-Saint-Jean
28.08.2006 um 17:38@ DrFuentes.
Das stimmt nicht so ganz. Das Militär kann entscheiden ob sie sichder
Sache selbst annehmen will, oder es an die Polizei abgibt. Das Betretenmilitärischer
Liegenschaften fällt klar in die Gerichtbarkeit des Militärs, doch dadas Militär zu faul
sein wird das selbst zu machen, wird sie "Eindringlinge" an diePolizei übergeben und
damit wird es dann zu Landfriedensbruch. Man wird wohl kaum insGefängnis kommen wenn man
da auf Ruinentour geht, doch wird die Geldstrafe wohl sehrhoch sein.
In diesem Sinne
MfG
baguette:}
Das stimmt nicht so ganz. Das Militär kann entscheiden ob sie sichder
Sache selbst annehmen will, oder es an die Polizei abgibt. Das Betretenmilitärischer
Liegenschaften fällt klar in die Gerichtbarkeit des Militärs, doch dadas Militär zu faul
sein wird das selbst zu machen, wird sie "Eindringlinge" an diePolizei übergeben und
damit wird es dann zu Landfriedensbruch. Man wird wohl kaum insGefängnis kommen wenn man
da auf Ruinentour geht, doch wird die Geldstrafe wohl sehrhoch sein.
In diesem Sinne
MfG
baguette:}