@GilbMLRS GilbMLRS schrieb:Ziel dieser Urban Explorer sind, wie man vielleicht schon vermuten wird, keine Statistiken, wer für welche Immobilie welche Erlaubnisse ausstellt sondern Ziel ist es halt, Bildmaterial zu beschaffen.
gegenargumente:
a) hat das dann mit "exploring" = "erkundung" absolut garnichts mehr zu tun und man sollte sich dieses pseudo-wissenschaftliche etikett auch nicht auf die stirn bappen und
b) ist es wohl kein problem "bildmaterial zu beschaffen" NACHDEM man den eigentümer um erlaubnis gefragt hat. ich habe hier schon erzählt dass ich irre tolle fotos bekommen hab, WEIL ich jemand erlaubt hab fotos zu machen.
@GilbMLRS GilbMLRS schrieb:Klar...wenn einer zu mir kommt und fragt ob er mal eben in ein Haus von mir gehen darf, in dem ICH hafte, wenn dem ein Balken aufn Kopf fällt, dann werd ich dem ganz sicher ne Erlaubnis dafür geben....kann ich mich gleich selber wegen Körperverletzung anzeigen.
ich hatte es schon erwähnt, das ist nonsens.
als eigentümer haftest du NICHT für das, was illegalen eindringlingen in deinem haus passiert. illegales verhalten schützt gemeinhin eben NICHT davor, die konsequenzen daraus tragen zu müssen, darin sind sich die richter in deutschland einig.
die aussage "ich hab mich beim einbrechen verletzt, weil das haus in das ich eingebrochen bin baufällig war" führt nach wie vor zur verurteilung des einbrechers und nicht zu der des eigentümers.
ich erwähnte ja den fall mit der bärenfalle. schadensersatz bekam der eigentümer, wenigstens für das kaputte fenster.
@GilbMLRS GilbMLRS schrieb:Und ob man nun reingeht, ohne nach Erlaubnis zu fragen oder ob man reingeht, wenn man die Erlaubnis nich bekommen hat....is im Endeffekt das Gleiche ...
NEIN. ist es nicht.
abgesehen von der rechtslage.
wer nicht richtig recherchiert latscht womöglich in ein haus rein, das neuerdings wieder bewohnt ist. und nur weil irgendwelche leute sterben, heisst das nicht dass das haus länger als ein, zwei monate tatsächlich leersteht, auch wenn sich renovierungsmässig nichts tut was man von aussen sehen könnte.
hier wird ja sogar gefragt wie man wachhunde ablenken kann. is klar, war ja auch kein "betreten verboten"-schild dran und die wachhunde warn sicher vorboten der hölle oder sowas in der art, was es erst recht interessant macht da einzusteigen.
@GilbMLRS GilbMLRS schrieb:Was machste, wenn das Thema alte verlassene Schlachtfelder sind? gehste dann zu den Leuten persönlich und haust denen die Zähne ein für ihr schweres Verbrechen, irgendwelche Weltkriegsmun zu delaborieren?
was ist denn das für 'ne idee?
wo denkst du denn hin?
sorry, aber wir haben ein grundgesetz. und das schützt unter anderem die menschlichen grundrechte, und zu denen gehört - zumindest in deutschland - auch das recht auf eigentum.
wir haben eine gesetzgebung. eben damit man niemand "die zähne einschlagen" muss.
alte verlassene schlachtfelder sind archäologisch interessant, von daher find ich das fachlich (historisch) auch nicht so doll, wenn da wild gebuddelt wird ohne dass funde kartographiert und katalogisiert werden, aber das geht mir bezüglich "hausfriedensbruch" und "einbruch" tatsächlich am arsch vorbei, ich wohne ja nicht auf einem alten verlassenen schlachtfeld. ich wohn ja nur in 'nem haus OHNE schild davor auf dem "betreten verboten" steht.
@GilbMLRS GilbMLRS schrieb:Und ja, der Wald ist in privater Hand und man darf trotzdem durchlaufen. Wie das? Ganz einfach....nicht umfriedet.
mit hoher wahrscheinlichkeit einfach deshalb, weil es gewisse rechte für öffentliche wege durch wälder und co. gibt. müsstest du aber jetzt selbst bei dir im kommunalrecht machschlangen, hier ist das jedenfalls so.
kann man aber wohl kaum mit gebäuden, schon garnicht mit gebäuden in privatbesitz vergleichen.
@GilbMLRS GilbMLRS schrieb:Und wenn so ein Haus offen im Wald ohne erkennbare Begrenzung rumsteht, isses weder ne geschlossene Örtlichkeit noch umfriedetes Besitztum, also faktisch nicht gegen Betreten geschützt und der Tatbestand des Hausfriedensbruch setzt nunmal voraus, dass das Grundstück umfriedet und/oder die Räumlichkeit verschlossen is.
also spätestens die hausmauer ist eine klar erkennbare befriedung.
damit hat dich jetzt die staatsanwaltschaft schon ausgeknockt.
aber wir reden ja hier mehrheitlich von häusern in städten. und die sind IMMER umfriedet, red dich doch nicht raus.
ich würd mich völlig damit zufrieden geben, wenn die leute um die erlaubnis fragen würden. mehr will ich doch garnicht.
und ich frag immernoch: WO IST DAS PROBLEM???
du,
@GilbMLRS hast mir darauf ja auch keine antwort geben können...