@Doc_Zero Doc_Zero schrieb:Wenn man sich nach deinen aussagen richten müsste so wie du die Gesetze darstellst dann dürfte ich jeden Tag den Staat oder Gemeinde oder die Stadt anrufen ob ich deren Straßen, Gehwege oder öffentliche Toiletten ( Öffentliche Räume) benutzen dürfte ...
muss ich dir wirklich erklären dass das das wörtchen "öffentlich" bedeutet dass es öffentlich zur verfügung steht? und wo der unterschied zu "privat" ist?
wie alt bist du denn um himmels willen dass dir DAS nicht klar ist?
Doc_Zero schrieb:Lese lieber mal deinen M…
was soll ich lesen???
Doc_Zero schrieb:... anstatt andere laufend nur zu zitieren
ich zitiere nicht andere, ich zitiere das strafgesetzbuch. wenn du damit ein problem hast, dann solltest du dir ernsthafte gedanken machen.
Doc_Zero schrieb:... ich bin doch nicht auf einer staatlichen Belehrung aus.
es war einfach wichtig das klarzustellen, denn du hast ja eine unwahrheit gepostet und das musste richtiggestellt werden, damit nicht irgendwelche kids sich wegen deiner aussagen ihr leben versauen.
übrigens schreiben die admins das nicht ohne grund auch über diesen bereich innerhalb des forums, beschwere dich also bitte über die fraglichen aussagen bei ihnen.
Doc_Zero schrieb:So wie du das hier darstellst dürfte ich noch nicht einmal mit meiner Freundin durch den Wald laufen ohne das ich deiner Meinung nach Hausfriedensbruch begehe oder auf nen Feldweg laufen ...
offensichtlich hast du den gesetzestext nicht gelesen.
wald- und feldwege sind üblicherweise öffentlich freigegeben und nicht befriedet, was bedeutet dass du da durchaus entlanglaufen darfst.
z]Ach und sollte ich mal eine Kapelle oder ein Gedenkstein im Wald stehen sehen glaube ich nicht das dies zum Spaß im Wald steht nur weil es deiner Meinung nach nicht öffentlich sein soll.
wo habe ich gesagt dass eine kapelle oder ein gedenkstein nicht öffentlich sein können?
nur weil du offensichtlich schwerwiegende bildungslücken hast brauchst du nicht anderen dinge unterstellen, die einfach nicht wahr sind...