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Titel? Gibts nicht…

16 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Titel, NIX, Sers ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Doc_Zero Diskussionsleiter
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Titel? Gibts nicht…

30.08.2013 um 12:50
Sers bin neu hier…weil ich gern neue paranormale und/oder verlassene Orte aufsuche.
Jetzt stellt sich die frage wo ich hier in Oberfranken noch welche finden kann. Vorschläge nehme ich gerne entgegen…


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Titel? Gibts nicht…

30.08.2013 um 12:54
Du darfst nicht ohne erlaubsnis des Bisitzers das Grundstück betreten, geschweige das in das Haus einsteigen ;)


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Doc_Zero Diskussionsleiter
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30.08.2013 um 12:58
Wohl war…nur des is halt ne grau Zone und deshalb lautete meine frage auch nach verlassene und paranormale Orte aber danke für die Anmerkung :-)


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30.08.2013 um 13:27
Zitat von Doc_ZeroDoc_Zero schrieb:nur des is halt ne grau Zone
ehm nein ist es nicht?
es bleibt hausfriedensbruch.


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Doc_Zero Diskussionsleiter
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Titel? Gibts nicht…

30.08.2013 um 13:39
Zitat von NerokNerok schrieb:ehm nein ist es nicht?
es bleibt hausfriedensbruch.
Da würde ich mal sagen da es einige anders sagen: da streiten sich die Parteien


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Titel? Gibts nicht…

30.08.2013 um 14:09
Zitat von Doc_ZeroDoc_Zero schrieb:Da würde ich mal sagen da es einige anders sagen: da streiten sich die Parteien
Da gebe ich dir recht, da könnte ein Gerichtsstreit entstehen, den du verlieren könntest.


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Doc_Zero Diskussionsleiter
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30.08.2013 um 15:11
Also mal wieder zum eigentlichen Thema…kennt einer paranormale Orte oder verlassene Orte? Meinetwegen…keine Ahnung z.B. Eine Kapelle steht im Wald und dort spukt es…halt sowas in der Richtung. Meinetwegen kann es auch eine verfluchte Landstraße sein, es muss aber der Wahrheit entsprechen…


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30.08.2013 um 15:12
Hall in Oberfranken…


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30.08.2013 um 15:25
@Doc_Zero
Zitat von Doc_ZeroDoc_Zero schrieb:Wohl war…nur des is halt ne grau Zone und deshalb lautete meine frage auch nach verlassene und paranormale Orte aber danke für die Anmerkung :-)
dann werd ich die grauzone mal erhellen und dir den entsprechenden auszug aus unserem strafgesetzbuch zukommen lassen:
§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html


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Doc_Zero Diskussionsleiter
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30.08.2013 um 16:08
Das zählt aber nur wenn was im Besitz ist! Ich spreche beziehungsweise stellte ich meine frage nach verlassene das heißt: Unbewohnte, Besitzerlose Orte, Gegenstände, Gebäude usw. und da ich mit unserer deutschen Wirrwarr Gesetze vertraut bin weis ich was rechtens und nicht rechtens ist. Mein lieber Scholli…
Ich will doch nur wissen wo solche Orte sind ist die frage vielleicht zu schwer zu verstehen oder was??


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Doc_Zero Diskussionsleiter
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30.08.2013 um 16:09
Wenn man im Wald spazieren geht oder auf einer Wiesen fragt man auch nicht den nächsten Bauer oder Förster.


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30.08.2013 um 16:13
@Doc_Zero
Zitat von Doc_ZeroDoc_Zero schrieb:Das zählt aber nur wenn was im Besitz ist! Ich spreche beziehungsweise stellte ich meine frage nach verlassene das heißt: Unbewohnte, Besitzerlose Orte, Gegenstände, Gebäude usw.
dann hat sich das wohl schon erledigt, denn in deutschland gibt es keinen einzigen millimeter grund und boden der nicht irgendjemand gehört.
das nennt man dann übrigens "eigentum" - "besitz" ist was anderes.
Zitat von Doc_ZeroDoc_Zero schrieb:und da ich mit unserer deutschen Wirrwarr Gesetze vertraut bin weis ich was rechtens und nicht rechtens ist.
ganz offensichtlich ist dem nicht so, sonst würdest du nicht so grundsätzlich völlig falsches zeug schreiben.
Zitat von Doc_ZeroDoc_Zero schrieb:Ich will doch nur wissen wo solche Orte sind ist die frage vielleicht zu schwer zu verstehen oder was??
du hast offensichtlich noch nicht mal die spielregeln für dieses forum und explizit diesen bereich hier gelesen, da steht nämlich ausdrücklich dass das weitergeben von adressen nicht erwünscht ist.


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Doc_Zero Diskussionsleiter
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30.08.2013 um 18:10
@wobel
Wenn man sich nach deinen aussagen richten müsste so wie du die Gesetze darstellst dann dürfte ich jeden Tag den Staat oder Gemeinde oder die Stadt anrufen ob ich deren Straßen, Gehwege oder öffentliche Toiletten ( Öffentliche Räume) benutzen dürfte und wenn das jeder so machen würde wie du es mir sagst dann glühen die Telefonleitungen 24std am Tag und jeder käme zu spät zur Arbeit. Lese lieber mal deinen M…wo du reinsetzt anstatt andere laufend nur zu zitieren und das war noch Human ausgedrückt, ich bin doch nicht auf einer staatlichen Belehrung aus. So wie du das hier darstellst dürfte ich noch nicht einmal mit meiner Freundin durch den Wald laufen ohne das ich deiner Meinung nach Hausfriedensbruch begehe oder auf nen Feldweg laufen also so ein leeres gewaaf. Für so ein unlogisches Gespräch habe ich keine Zeit. Ach und sollte ich mal eine Kapelle oder ein Gedenkstein im Wald stehen sehen glaube ich nicht das dies zum Spaß im Wald steht nur weil es deiner Meinung nach nicht öffentlich sein soll.


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30.08.2013 um 18:17
@Doc_Zero
Zitat von Doc_ZeroDoc_Zero schrieb:Wenn man sich nach deinen aussagen richten müsste so wie du die Gesetze darstellst dann dürfte ich jeden Tag den Staat oder Gemeinde oder die Stadt anrufen ob ich deren Straßen, Gehwege oder öffentliche Toiletten ( Öffentliche Räume) benutzen dürfte ...
muss ich dir wirklich erklären dass das das wörtchen "öffentlich" bedeutet dass es öffentlich zur verfügung steht? und wo der unterschied zu "privat" ist?
wie alt bist du denn um himmels willen dass dir DAS nicht klar ist?
Zitat von Doc_ZeroDoc_Zero schrieb:Lese lieber mal deinen M…
was soll ich lesen???
Zitat von Doc_ZeroDoc_Zero schrieb:... anstatt andere laufend nur zu zitieren
ich zitiere nicht andere, ich zitiere das strafgesetzbuch. wenn du damit ein problem hast, dann solltest du dir ernsthafte gedanken machen.
Zitat von Doc_ZeroDoc_Zero schrieb:... ich bin doch nicht auf einer staatlichen Belehrung aus.
es war einfach wichtig das klarzustellen, denn du hast ja eine unwahrheit gepostet und das musste richtiggestellt werden, damit nicht irgendwelche kids sich wegen deiner aussagen ihr leben versauen.
übrigens schreiben die admins das nicht ohne grund auch über diesen bereich innerhalb des forums, beschwere dich also bitte über die fraglichen aussagen bei ihnen.
Zitat von Doc_ZeroDoc_Zero schrieb:So wie du das hier darstellst dürfte ich noch nicht einmal mit meiner Freundin durch den Wald laufen ohne das ich deiner Meinung nach Hausfriedensbruch begehe oder auf nen Feldweg laufen ...
offensichtlich hast du den gesetzestext nicht gelesen.
wald- und feldwege sind üblicherweise öffentlich freigegeben und nicht befriedet, was bedeutet dass du da durchaus entlanglaufen darfst.
z]Ach und sollte ich mal eine Kapelle oder ein Gedenkstein im Wald stehen sehen glaube ich nicht das dies zum Spaß im Wald steht nur weil es deiner Meinung nach nicht öffentlich sein soll.
wo habe ich gesagt dass eine kapelle oder ein gedenkstein nicht öffentlich sein können?

nur weil du offensichtlich schwerwiegende bildungslücken hast brauchst du nicht anderen dinge unterstellen, die einfach nicht wahr sind...


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Doc_Zero Diskussionsleiter
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30.08.2013 um 19:34
@ Wobel
Also Sherlock erstmals vorweg ich kenne den Unterschied zwischen öffentlich und nicht öffentlich und mit dem Begriff Besitzer und Eigentümer mag mir ein Fehler unterlaufen sein aber hier ne kleine Hausaufgabe…lies mal deinen Mist den du mir geschrieben hast denn würdest du nicht laufend damit beschäftigt sein Zitate aus den Texten machen könntest du die Texte auch verstehen und vergleiche mal das Gesetz mit dem was du mir die ganze Zeit schreibst: """§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.""""
Solltest du richtig kombiniert haben dann weist du warum ich dir dies schrieb:
""""Wenn man sich nach deinen aussagen richten müsste so wie du die Gesetze darstellst dann dürfte ich jeden Tag den Staat oder Gemeinde oder die Stadt anrufen ob ich deren Straßen, Gehwege oder öffentliche Toiletten ( Öffentliche Räume) benutzen dürfte und wenn das jeder so machen würde wie du es mir sagst dann glühen die Telefonleitungen 24std am Tag und jeder käme zu spät zur Arbeit. Lese lieber mal deinen M…wo du reinsetzt anstatt andere laufend nur zu zitieren und das war noch Human ausgedrückt, ich bin doch nicht auf einer staatlichen Belehrung aus. So wie du das hier darstellst dürfte ich noch nicht einmal mit meiner Freundin durch den Wald laufen ohne das ich deiner Meinung nach Hausfriedensbruch begehe oder auf nen Feldweg laufen also so ein leeres gewaaf. Für so ein unlogisches Gespräch habe ich keine Zeit. Ach und sollte ich mal eine Kapelle oder ein Gedenkstein im Wald stehen sehen glaube ich nicht das dies zum Spaß im Wald steht nur weil es deiner Meinung nach nicht öffentlich sein soll."""
Solltest du noch immer nicht durch blicken dann kombiniere wieso du wie ein Tropfen auf dem heißen Stein bist.


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tic ehemaliges Mitglied

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30.08.2013 um 22:46
Sinnvoller Beitreg? gibts nich...


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