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1520 verfasst, zählt es zu den wichtigsten Werken Luthers, in dem er in dreißig Punkten seine Grundüberzeugung darlegte. Sie baut auf folgendem Widerspruch auf:
Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan.
Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.

(Punkt 1)
Frei ist der Mensch durch den Glauben an Christus und Gott, und der Glaube allein vereint die Seele mit Christus und Gott. Die Taten des körperlichen Menschen fügen dem nichts hinzu. Gute Taten ohne Frömmigkeit und Glauben führen nicht zur Seligkeit, der Mensch kann nicht zum "Werkheiligen" werden.

Zu dieser Vereinigung mit Gott im Glauben werden auch keine Priester benötigt, denn diese sind nur Diener und Verwalter ("Schaffner") des Evangeliums.

Der körperliche Mensch in der irdischen Welt soll nur insofern gute Taten vollbringen, um seinen Nächsten zu dienen, wie Christus es getan hat, der auch keine guten Werke benötigt hätte, um zur Seligkeit zu gelangen.

Auch erkenne man den gläubigen und frommen Menschen an seinen guten Taten. Ein guter Mensch vollbringe gute Taten, ein böser Mensch böse Taten. Falls ein böse (nicht gläubige, nicht fromme) Menschen gute Taten vollbringen, seien sie wie "reißende Wölfe in Schafskleidern".

Am Ende der dreißig Punkte umfassenden Denkschrift tritt Luther dafür ein, dass der durch den Glauben freie Christenmensch der weltlichen Obrigkeit dasjenige zukommen lasse, was diese von ihm verlangt. Nicht aus Zwang, sondern aus freien Stücken auf Basis eines Dienstes der Nächstenliebe. Dies erfährt eine Einschränkung, wenn die Forderung gegen Gott ist:
Und wenn auch die Unterdrücker Unrecht tun, solches zu fordern, so schadet es mir doch nicht, sofern es nicht gegen Gott ist. (28. Punkt)
Online unter anderem hier:
https://www.luther2017.de/de/martin-luther/texte-quellen/lutherschrift-von-der-freiheit-eines-christenmenschen/
http://www.unifr.ch/iso/assets/files/Luther_Freiheit.pdf (Archiv-Version vom 31.10.2017)