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Staatsdefinition
16.01.2018 um 21:12Die Siebte Internationale Konferenz Amerikanischer Staaten vom 26. Dezember 1933 hat eine interessante völkerrechtliche Konsequenz, indem definiert wurde, was ein Staat eigentlich ist. Es wurde auf ältere Staatsdefinitionen zurückgegriffen, die Konferenz jedoch hatte auch Zukunftswirkung: bei staatstheoretischen Diskursen ist Montevideo schwer auszuklammern.
Was also ist die Definition? Ich nehme Originaltext und Übersetzung aus der Wikipedia:
http://avalon.law.yale.edu/20th_century/intam03.asp (Archiv-Version vom 02.01.2018)
Was also ist die Definition? Ich nehme Originaltext und Übersetzung aus der Wikipedia:
“The state as a person of international law should possess the following qualifications: (a) a permanent population; (b) a defined territory; (c) government; and (d) capacity to enter into relations with the other states.”Der komplette Originaltext der Konvention ist hier nachzulesen:
„Der Staat als Subjekt des internationalen Rechts sollte folgende Eigenschaften besitzen: (a) eine ständige Bevölkerung; (b) ein definiertes Staatsgebiet; (c) eine Regierung; und (d) die Fähigkeit, in Beziehung mit anderen Staaten zu treten.“
Wikipedia: Konvention von Montevideo
http://avalon.law.yale.edu/20th_century/intam03.asp (Archiv-Version vom 02.01.2018)