Durch einen Artikel über Personen, die sich derzeit in der JVA-Celle in Sicherungsverwahrung befinden und in einen Hungerstreik getreten sind (womit sie unter anderem Frauenbesuch, Internet und Pay-TV erpressen wollen) bin ich wieder mal auf das kontroverse Thema ,,Sicherungsverwahrung" aufmerksam geworden.

http://www.welt.de/vermischtes/article13520088/Sicherungsverwahrte-hungern-fuer-Damenbesuch.html

Bekanntlich dient diese Praxis in Deutchland dazu, Straftäter, die als ,,gefährlich für die Allgemeinheit" eingestuft werden, auch nach Absitzen der eigentlichen Haftzeit weiter von der Gesellschaft fern zu halten. Auf unbestimmte Zeit, soweit ich weiß, aber mit regelmäßigen Überprüfungen, ob noch Gefahr besteht.
Nun ist es ja bei Leibe nicht so, dass ein einfacher Taschendieb oder jemand wegen Beleidigung ein solches Urteil erhält.

Sicherungsverwahrung ist nur für die ganz harten Fälle, für Kinderschänder beispielsweise, die absolut keine Reue zeigen und nicht an Therapien interessiert sind bzw. bei denen die Therapien nicht anschlagen.

Kontrovers ist diese Einrichtung vor allem deshalb, da das deutsche Strafsystem ja vor allem auf die Besserung und neue Chance des Täters in Freiheit ausgelegt ist. Die Sicherungsverwahrung ist sozusagen nach Meinung einiger Leute eine Strafe für etwas, was der Verurteilte noch gar nicht begangen hat.

Vor einer Weile hat nun der EGMR entschieden, dass vor allem die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechtskonventionen verstoßen würde. Auch allgemein wurde diese Praxis kritisiert, da sie ,,zu sehr an Haft" erinnern würde und man niemanden nach Verbüßung seiner Strafe weiter in Haft halten dürfe.
Das ,,Recht auf Freiheit" sei höher zu werten.

Ich frage mich: Höher als was? Höher, als die seelische und körperliche Gesundheit und das Leben von unschuldigen Kindern? Überhaupt von unschuldigen Menschen?
Ist dies wirklich geringer zu werten, als die Freiheit eines Menschen, der schwerste Verbrechen begangen hat und bei dem höchste Gefahr einer Wiederholung besteht?

Das Urteil des EGMR, aufgrund dessen auch Deutschland gezwungen ist, diese Praxis zu ändern, ist in meinen Augen schwerstens menschenverachtend.
Wohl und Freiheit von Schwerverbrechern werden über die Sicherheit unschuldiger Menschen gestellt!

Ich erinnere noch einmal: Es kommen keine kleinen Diebe in Sicherungsverwahrung.
Es kommen nicht einmal unbedingt ,,einfache Vergewaltiger" in Sicherungsverwahrung.
Sondern Personen, von denen höchste Gefahr ausgeht, bei denen man fast sicher sein kann, dass sie wieder schwerste Verbrechen begehen würden!

Doch als hoher Richter des EGMR in seinem Elfenbeinturm lässt sich natürlich leicht solch eine Entscheidung treffen.
Denn ich wette, wenn man Bodyguards hat, gut gesicherte Häuser aufgrund der Würde seines Amtes und wenn die Kinder auf bewachte Schulen gehen, dann ist die Chance, dass die Richter des EMGR mal selbst mit Vergewaltigung und Mord in ihrer eigenen Familie durch eine Person, die eigentlich in Sicherungsverwahrung hätte sein müssen, konfrontiert wird, denkbar gering.


Ich gehöre keinesfalls zur ,,Kopf-ab"-Fraktion. Der christliche Grundsatz, auf dem unser Strafsystem elementar aufgebaut ist, von ,,Schuld, Buße und Vergebung" ist eine große Herausforderung. Denn es ist ein natürlicher Instinkt, den auch ich besitze, dass schwere Straftäter wie Kinderschänder nicht einfach frei herumlaufen dürfen. Doch muss man aus christlicher Sicht auch diesen die Möglichkeit geben, sich zu bessern.

Das kann jedoch entschieden NICHT bedeuten, dass man höchste Risiken eingeht und das Wohl des Täters über das Wohl potenzieller Opfer stellt! Dies ist weder christlich begründbar, noch weltlich sinnvoll. Die Freiheit des Menschen ist ein hohes Gut. Doch die körperliche und geistige Unversehrtheit von Kindern, überhaupt von unschuldigen Menschen, muss höher wiegen.

Ich sage nicht, dass man Personen, bei denen Sicherungsverwahrung angebracht ist, bei Wasser und Brot in ein Loch und den Schlüssel wegwerfen solle. Dies ist nicht meine Überzeugung.
Man möge versuchen, ihnen mit Therapien zu helfen und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Aber man darf nicht einfach ein geradezu tödliches Lottospiel beginnen, in dem man derartige Schwerverbrecher völlig ohne jedes Sicherheit, ohne jeden Schutz auf unschuldige Menschen loslässt.
Dies geht an dem Gedanken zur Besserung und zur neuen Bewährungschance klar vorbei - denn man führt auch gerade die unverbesserlichen Schwerverbrecher dadurch in Versuchung, man sagt ihnen indirekt:,,Du darfst kein Verbrechen mehr begehen. Auch nicht, wenn ganz viele potenzielle Opfer um dich rum sind. Schau dich um, überall könntest du jemanden entführen, vergewaltigen, umbringen... Die Tat wäre längst erledigt, bevor man dich aufhalten könnte..."
Bekannt dürfte ebenfalls der, absolut verständliche, Hass und die teils körperlichen Angriffe sein, wenn Anwohner an einem Ort herausbekommen, dass eine neu hinzugezogene Person beispielsweise ein ehemaliger Kinderschänder ist. Wenn die Person weiterhin ein hohes Gefahrenpotenzial hat, dann wird das mit Sicherheit auffallen!


Oder kurz: Die gedankenlose Aufhebung der Praxis der Sicherungsverwahrung hilft buchstäblich niemandem!

Deshalb befürworte ich eine Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher, solange sie noch eine hohe Gefahr für unschuldige Menschen darstellen. Deren Freiheit und Chance zur Besserung, wie es auch aus christlicher Perspektive zu wünschen wäre, darf nicht bedeuten, dass man gedankenlos tödliche Lottospiele beginnt!