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Über den Umgang mit kriminellen Jugendlichen
08.03.2011 um 11:45Gerade bei Jugendlichen, jungen Menschen in der Entwicklung, die häufig Grenzen austesten, stellt sich immer wieder die Frage:
,,Was ist die richtige Reaktion, wenn sie Grenzen überschreiten und schwere Straftaten begehen"?
,,Harte Hand" oder ,,Kuschelpädagogik"? Was ist sinnvoller?
Nun, Ziel sollte doch immer einerseits die Besserung des Täters sein, man sollte dafür sorgen, dass er keine Verbrechen mehr begeht. Andererseits muss man auch die Sühne in Bezug auf Opfer und den Schutz von potenziellen, zukünftigen Opfern im Blick behalten.
Es ist also weder richtig, seinen Fokus nur auf Täter(schutz) oder nur auf (potenzielle) Opfer zu legen.
Wie nun kann man diesen Zielen Genüge tun, indem man knallharte Strafen für alles verhängt?
Oder indem man nur Verständnis und Milde für den Täter zeigt und nur kuschelpädagogische Maßnahmen anwendet?
Die Antwort: Die richtige Mischung aus Härte und Milde ist entscheidend!
Ein Jugendrichter sollte die Freiheit und Autorität seitens Bevölkerung und Politik besitzen, etwas zu verhängen, was ich ,,konstruktive Strafe" nenne.
Er muss, innerhalb eines klaren, gesetzlichen Rahmens, flexibel entscheiden können, welche Reaktion auf eine Straftat eines Jugendlichen am Sinnvollsten ist.
Wenn ein Jugendlicher schon mehrfach Vorstrafen wegen Körperverletzung hat, wenn vorher verhängte Bewährungsstrafen oder Erlebnispädagogik oder Anti-Aggressionstrainings offensichtlich nicht erfolgreich waren, da der Jugendliche erneut Körperverletzung begangen hat - dann handelt es sich bei ihm eventuell um einen Typ Täter, der nur auf etwas härtere Behandlung anspricht.
Das bedeutet nicht, dass sämtliche Maßnahmen wie etwa ein Anti-Aggressionstraining oder Investitionen in z.B. sportpädagogische Maßnahmen abgeschafft und ausgelassen werden.
Aber wer immer wieder andere Menschen aus nichtigen oder niederen Beweggründen, Stichwort ,,Abziehen" verletzt, der muss auch harte Konsequenzen zu spüren bekommen, wenn er auf ,,weiche" nicht anschlägt.
Nebenbei bemerkt komme man mir hier bitte nicht mit dem Argument, dann müsste es ja ,,in den USA überhaupt keine Verbrechen mehr geben" - das ist kein durchdachtes Argument. Straftaten wegen Körperverletzung wird es in einer Gesellschaft immer geben, das hat nichts mit der Art der Ahndung zu tun, man kann sie nicht völlig ausschalten.
Es geht darum, dafür zu sorgen, dass er keine Straftaten mehr begeht und Opfer vor ihm geschützt sind.
Wenn dies dadurch geschehen kann, dass er mal eine begrenzte Gefängnisstrafe ohne Bewährung erhält, dann muss der Richter diese auch verhängen dürfen, ohne gleich als autoritärer ,,Richter Gnadenlos" verschrien zu werden.
Bei aller Milde und bei allem Verständnis - das Wohl des Jugendlichen steht im Vordergrund, nicht nur ein zwanghaft herbeizuführender, ideologisch begründeter Erfolg.
Wer alt genug ist, immer wieder absichtlich und aus niederen Beweggründen (auch selbst erlittenes Unrecht ist keine Rechtfertigung, andere Schwächere zu verletzen) Menschen Schaden zuzufügen, der ist auch alt genug, Konsequenzen zu tragen.
Ebenso steht das Wohl von Opfern und potenziellen Opfern im Vordergrund. Es ist aus puren Gründen der Gerechtigkeit (und ein gutes Strafrecht muss den Gerechtigkeitsgedanken beinhalten, auch wenn der Begriff diskutabel ist) nicht hinnehmbar, wenn beispielsweise bei extrem brutaler Körperverletzung und bleibenden Schäden beim Opfer der Täter mit einer Bewährungsstrafe und einem erhobenen, pädagogischen Zeigefinger davon kommt!
Ein Vertrauensverlust in die deutsche Justiz ist die Folge und dies kann nicht das Ziel sein.
Ziel muss ein möglichst gerechtes Urteil sein, welches sowohl die Besserung des Täters als auch Schutz und Ersatz des Opfers und potenzieller Opfer ausgeglichen beinhaltet.
Deshalb empfehle ich die Möglichkeit zu sinnvollen Folgen, abhängig von Straftat, Begleitumständen und Faktoren des Täters selbst.
Kommt das Gericht zur Ansicht, dass eine Sporttherapie am sinnvollsten ist, möge die verhängt werden. Kommt es zu der Ansicht, dass die Verpflichtung, einige Monate im Park beim Sauberhalten zu helfen am meisten Sinn macht, möge dies verhängt werden.
Die Mischung aus Härte und Milde führt zum Ziel, kein Konzept allein!
,,Was ist die richtige Reaktion, wenn sie Grenzen überschreiten und schwere Straftaten begehen"?
,,Harte Hand" oder ,,Kuschelpädagogik"? Was ist sinnvoller?
Nun, Ziel sollte doch immer einerseits die Besserung des Täters sein, man sollte dafür sorgen, dass er keine Verbrechen mehr begeht. Andererseits muss man auch die Sühne in Bezug auf Opfer und den Schutz von potenziellen, zukünftigen Opfern im Blick behalten.
Es ist also weder richtig, seinen Fokus nur auf Täter(schutz) oder nur auf (potenzielle) Opfer zu legen.
Wie nun kann man diesen Zielen Genüge tun, indem man knallharte Strafen für alles verhängt?
Oder indem man nur Verständnis und Milde für den Täter zeigt und nur kuschelpädagogische Maßnahmen anwendet?
Die Antwort: Die richtige Mischung aus Härte und Milde ist entscheidend!
Ein Jugendrichter sollte die Freiheit und Autorität seitens Bevölkerung und Politik besitzen, etwas zu verhängen, was ich ,,konstruktive Strafe" nenne.
Er muss, innerhalb eines klaren, gesetzlichen Rahmens, flexibel entscheiden können, welche Reaktion auf eine Straftat eines Jugendlichen am Sinnvollsten ist.
Wenn ein Jugendlicher schon mehrfach Vorstrafen wegen Körperverletzung hat, wenn vorher verhängte Bewährungsstrafen oder Erlebnispädagogik oder Anti-Aggressionstrainings offensichtlich nicht erfolgreich waren, da der Jugendliche erneut Körperverletzung begangen hat - dann handelt es sich bei ihm eventuell um einen Typ Täter, der nur auf etwas härtere Behandlung anspricht.
Das bedeutet nicht, dass sämtliche Maßnahmen wie etwa ein Anti-Aggressionstraining oder Investitionen in z.B. sportpädagogische Maßnahmen abgeschafft und ausgelassen werden.
Aber wer immer wieder andere Menschen aus nichtigen oder niederen Beweggründen, Stichwort ,,Abziehen" verletzt, der muss auch harte Konsequenzen zu spüren bekommen, wenn er auf ,,weiche" nicht anschlägt.
Nebenbei bemerkt komme man mir hier bitte nicht mit dem Argument, dann müsste es ja ,,in den USA überhaupt keine Verbrechen mehr geben" - das ist kein durchdachtes Argument. Straftaten wegen Körperverletzung wird es in einer Gesellschaft immer geben, das hat nichts mit der Art der Ahndung zu tun, man kann sie nicht völlig ausschalten.
Es geht darum, dafür zu sorgen, dass er keine Straftaten mehr begeht und Opfer vor ihm geschützt sind.
Wenn dies dadurch geschehen kann, dass er mal eine begrenzte Gefängnisstrafe ohne Bewährung erhält, dann muss der Richter diese auch verhängen dürfen, ohne gleich als autoritärer ,,Richter Gnadenlos" verschrien zu werden.
Bei aller Milde und bei allem Verständnis - das Wohl des Jugendlichen steht im Vordergrund, nicht nur ein zwanghaft herbeizuführender, ideologisch begründeter Erfolg.
Wer alt genug ist, immer wieder absichtlich und aus niederen Beweggründen (auch selbst erlittenes Unrecht ist keine Rechtfertigung, andere Schwächere zu verletzen) Menschen Schaden zuzufügen, der ist auch alt genug, Konsequenzen zu tragen.
Ebenso steht das Wohl von Opfern und potenziellen Opfern im Vordergrund. Es ist aus puren Gründen der Gerechtigkeit (und ein gutes Strafrecht muss den Gerechtigkeitsgedanken beinhalten, auch wenn der Begriff diskutabel ist) nicht hinnehmbar, wenn beispielsweise bei extrem brutaler Körperverletzung und bleibenden Schäden beim Opfer der Täter mit einer Bewährungsstrafe und einem erhobenen, pädagogischen Zeigefinger davon kommt!
Ein Vertrauensverlust in die deutsche Justiz ist die Folge und dies kann nicht das Ziel sein.
Ziel muss ein möglichst gerechtes Urteil sein, welches sowohl die Besserung des Täters als auch Schutz und Ersatz des Opfers und potenzieller Opfer ausgeglichen beinhaltet.
Deshalb empfehle ich die Möglichkeit zu sinnvollen Folgen, abhängig von Straftat, Begleitumständen und Faktoren des Täters selbst.
Kommt das Gericht zur Ansicht, dass eine Sporttherapie am sinnvollsten ist, möge die verhängt werden. Kommt es zu der Ansicht, dass die Verpflichtung, einige Monate im Park beim Sauberhalten zu helfen am meisten Sinn macht, möge dies verhängt werden.
Die Mischung aus Härte und Milde führt zum Ziel, kein Konzept allein!