sixsuns schrieb:Meine Nachbarin rief die Polizei nicht das stimmt eben weil es nichts gebracht hätte, die Mutter der Kinder ist Lehrerin der Vater ein hoher Beamter im Dorf während meine Nachbarin nur Putzfrau ist und in einem Dorf von gerade mal 600 Leuten ist das eben doch etwas wert (leider muss man sagen)
Und selbst wenn sie gekommen wären die Polizei braucht fast eine viertelstunde hier her und so nah am Wald würde man von all dem nichts mehr finden.
Ich hatte zwar das zweifelhafte Glück die Reste des tieres zu sehen versteckt hinter Stauden aber selbst wenn man da was gemeldet hätte es kommt immer wieder vor das kleine Tiere von Tieren aus dem Wald Füchsen und so weiter gerissen werden
Jedes einigermaßen moderne handy hat heutzutage ne cam. Jeder einigermaßen moderne mensch hat heutzutage sogar zusätzlich ne einigermaßen hochauflösende digicam. Also wäre filmen und fotos machen durchaus drin gewesen.
Bei tierquälerei handelt es sich um eine straftat und die MUSS von der polizei verfolgt und untersucht werden. Wenn einem tier nur die beine ausgerissen werden, es sonst aber intakt ist, dann sieht man das auch dann noch, wenn das tier irgendwo im gebüsch liegt. Wenn zweifel an der polizeilichen arbeit bestehen, dann wendet man sich an die nächsthöhere instanz und beschwert sich. Zusätzlich wären noch veterinäramt (als eigentliche zuständige behörde) oder tierschutzverein (entweder örtliche oder große ala PeTA und co) einschaltbar. Man kann im gesamten dorf mal nachfragen, was die von dem vorfall halten (ohne die namen der nachbarn zu nennen). Sind die eigentlich allgemein beliebt oder quasi ne hassfamilie, die eigentlich nur wegen ihres status geachtet wird?
Die kids selbst sind zwar schuldunfähig, aber dennoch kanns einen eintrag in die akte geben und dies wird bei späteren delikten (sind ja scheinbar keine unschuldsengel) berücksichtigt und mit einem höheren strafmaß geahndet, als bei ersttätern. Zusätzlich können die eltern der kids wegen verletzung der aufsichtspflicht dran kommen (immerhin haben die kinder eine straftat im beisein der eltern begangen). Bei wiederholten verstößen können die kinder ins heim kommen. Ein tierhalteverbot ist ebenfalls drin.
Bei psychischen schäden seitens des zeugen ist btw sogar schmerzensgeld einforderbar. Bei verdienstausfall dadurch muss sogar der theoretisch entgangene verdienst von der familie gezahlt werden.
Also eigentlich kann man bei solch einem vorfall ne menge erreichen, aber nu wirds wohl zumindest bei diesem vorfall zu spät sein.