Hund beerdigt - Kerze brennt weiter!
18.02.2012 um 03:44So schön der Gedanke sein mag, dass es etwas mit dem Hund zu tun hat. Vermutlich liegt es einfach an der Kerze selbst. Trotzdem mein Beileid.
mysteriiouzz schrieb:... Ich hab ihn ehrenvoll begraben wie er es auch verdient hat ...Das will ich Dir auch nicht absprechen - umgotteswillen.
Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 gilt nicht für einzelne Körper von Heimtieren, soweit diese auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben werden. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind.§27,2: http://www.gesetze-im-internet.de/tiernebv/BJNR173500006.html
Branntweiner schrieb:... nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben werden. ...Das ist im Ort aber der Fall. Am Waldrand könnte ich es mir aber auch vorstellen.
§ 32 Absatz 2 Satz 1, § 45 Absatz 2 Satz 1 und § 48 Absatz 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt.Vor allem der Paragraph 48,2 hat es in sich:
(2) Stoffe dürfen nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung derGesetz steht über Verordnung, und falls was ins Grundwasser kommt, habt ihr Probleme. Bußgelder bis in der Höhe von 50.000 Euro sind möglich (§103).
Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.