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Auslegung

39 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Homosexualität, Lesben ausgegrenzst ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auslegung

30.12.2020 um 15:29
@Bishamon
Das Beispiel aus dem Topic oben scheint aus der Bibel, AT Moses zu sein.


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30.12.2020 um 15:37
Zitat von JimmybondyJimmybondy schrieb:Das Beispiel aus dem Topic oben scheint aus der Bibel, AT Moses zu sein.
ja, aber es gibt heute christliche Kirchen, die haben weibliche Priester, die ein Homo-Paar trauen.
Und Ehen waren oft arrangiert, da hatte auch der Mann nix zu sagen ...


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30.12.2020 um 15:44
Ja und damals in biblischen Zeiten hatten Frauen nichtmal Eigentum


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30.12.2020 um 17:10
Zitat von JimmybondyJimmybondy schrieb:hatten Frauen nichtmal Eigentum
Ich habe mal eine Auslegung gelesen, es bezog sich auf die Stelle das das Ehe-Bett unbefleckt bleiben sollte.
Es lief dahin hinaus das der Mann kein Recht darauf hätte das Ehe-Bett nach seinem Gutdünken zu gebrauchen. Warum? Weil das Ehe-Bett eigentliche das Eigentum der Frau wäre.
Hebräer 13:4 / LUT
Die Ehe soll ehrlich gehalten werden bei allen und das Ehebett unbefleckt; die Hurer aber und die Ehebrecher wird Gott richten.
Quelle: Bibel


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31.12.2020 um 02:04
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb am 22.12.2020:Warum nun wird das Verhältnis zweieinander Männer als einziges so beschnitten.
Beginnen wir im Mittelalter.

Demzufolge setzte man ab der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts Homosexualität mit Unzucht mit Tieren gleich. Unter Sodomie verstand man damals alles, was nicht den Koitus zwischen Mann und Frau darstellte.
In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wandelte sich der Analverkehr zwischen Männern von einer zwar sündigen, aber meist völlig legalen Handlung zu einem Verbrechen, das fast überall in Europa mit der Todesstrafe belegt wurde. 1532 schuf Karl V. mit der Constitutio Criminalis Carolina für diese Rechtspraxis eine gesetzliche Grundlage, die im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Gültigkeit behielt.
So hieß es dort in § 116:
Strafe für Unzucht, so sie wider die Natur geschieht. Ferner, wenn ein Mensch mit einem Vieh, Mann mit Mann, Frau mit Frau, Unzucht treiben, haben sie auch das Leben verwirkt, und man soll sie nach allgemeiner Gewohnheit mit dem Feuer vom Leben zum Tode richten.
Diese Rechtsauffassung hielt sich nun für sehr lange Zeit. Bis 1851. Ab hier ist nun "Unzucht" unter Frauen ohne weitere Begründung wieder straffrei.
In Preußen wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1851 der strafrechtliche Teil des Allgemeinen Landrechts durch das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten ersetzt. Dort war der Tatbestand wieder genauer definiert und statt Verbannung die vorübergehende Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte vorgesehen. Der § 143 besagte:
„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren verübt wird, ist mit Gefängniß von sechs Monaten bis zu vier Jahren, sowie mit zeitiger Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte zu bestrafen.“
Bis etwa 1915/16. Spätestens ab da gab es Überlegungen im Deutschen Kaiserreich "Unzucht" zwischen Frauen dem der "Unzucht" unter Männern sowie Mensch mit Vieh wieder gleichzusetzen.
Es liegt daher im Interesse der Sittlichkeit wie der allgemeinen Wohlfahrt, daß die Strafbestimmungen auch auf Frauen ausgedehnt werden.
Der Entwurf sollte nach den Berechnungen von Experten frühestens 1917 zur Abstimmung in den Reichstag gelangen. Der Erste Weltkrieg und der Untergang des Deutschen Kaiserreichs machten ihn aber zur Makulatur.
1935 verschärften die Nationalsozialisten die Gesetzgebung deutlich, jedoch wiederum nur zulasten der Männer.
Durch Streichung des Adjektivs „widernatürlich“ wurde die traditionsreiche Beschränkung auf beischlafähnliche Handlungen aufgehoben. Der Straftatbestand galt nun als erfüllt, wenn „objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt und subjektiv die wollüstige Absicht vorhanden war, die Sinneslust eines der beiden Männer oder eines Dritten [zu] erregen“.
Nach dem Ende des deutschen Reichs gab es dann den Vorschlag der Großen Strafrechtskommission von 1959 diese Rechtsauffassung zu kippen, oder zumindest erheblich abzumildern. Dieser Initiative wurde von dem Kabinett unter Adenauer 1962 mit folgender Begründung Einhalt geboten.
Vor allem stände auch für die Homosexuellen nichts im Wege, ihre nähere Umgebung durch Zusammenleben in eheähnlichen Verhältnissen zu belästigen.[33] […] Ausgeprägter als in anderen Bereichen hat die Rechtsordnung gegenüber der männlichen Homosexualität die Aufgabe, durch die sittenbildende Kraft des Strafgesetzes einen Damm gegen die Ausbreitung eines lasterhaften Treibens zu errichten, das, wenn es um sich griffe, eine schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Lebensordnung im Volke bedeuten würde.
Zwar galt die Rechtsauffassung der noch jungen Bundesrepublik prinzipiell für beide Geschlechter, jedoch verfolgte man gleichgeschlechtliche Beziehungen/Handlungen unter Frauen praktisch nicht.
Am 23. November 1973 führte das Kabinett Brandt II (eine sozialliberale Koalition) eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts durch. Der entsprechende Abschnitt im StGB wurde von „Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit“ in „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ umbenannt.
Ab dem Zeitpunkt dann offiziell wieder nur die Strafverfolgung homosexueller Männer:
Sexuelle Kontakte zwischen Frauen fanden im Strafgesetz keine Erwähnung
Erst ab dem 11. Juni 1994 wurde der entsprechende Gesetzestext endgültig gestrichen.
Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe.


Fazit: Seit dem Mittelalter werden Beziehungen/sexuelle Handlungen zwischen Männern bis auf wenige Ausnahmen konsequenter verfolgt und zumeist gravierender bestraft. Ob dafür nun allein die Kirche verantwortlich ist oder die Gesellschaft durch die von ihr gewählten/bestimmten Vertreter, die sich um die jeweilige Gesetzgebung kümmerten, vermag ich nicht entscheiden.
Jedoch ist eine gewisse "Tradition" bezüglich der Verfolgung von gleichgeschlechtlicher Liebe unter Männern durchaus erkennbar.
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb am 22.12.2020:Warum nun wird das Verhältnis zweieinander Männer als einziges so beschnitten.
Demnach bleibt wohl die Eingangs gestellte Frage unbeantwortet, bzw. lässt sich aus der Geschichte eine zufriedenstellende Antwort so nicht ableiten.


Zitate (teilweise von mir gekürzt) sämtlich aus: Wikipedia: § 175


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02.01.2021 um 18:12
Danke für eure lieben Gedanken.

Ich bezog es allerdings weder auf Pädophilie noch Sodomie ( Mensch-Tier).

Es ging mir einzig darum, warum dieses "Gebot" so explizit nur auf Mann mit Mann formuliert ist.

Es könnte ja noch zwei weitere geben ala " Du sollst als Frau nicht bei einer Frau liegen!"

Oder " Du sollst als Mensch jeglichen Geschlechts nicht bei deinem Getier liegen!"


Davon sehe ich aber nichts, oder übersehe ich da etwas?


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02.01.2021 um 18:14
Im übrigen fällt mir da gerade ein Widerspruch auf: " Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib".

Hm, aber den "Nächsten" darf man dann doch davon ab begehren ?

Es heißt ja lediglich, nicht bei ihm zu "liegen".
Von Sehnsüchten, also Begehren, ist dann keine Spur zu finden.


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Auslegung

02.01.2021 um 18:39
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb:Ich bezog es allerdings weder auf Pädophilie noch Sodomie ( Mensch-Tier).
und woher weißt du, dass Sodomie das damals nicht meinte?
Das Wort Homosexualität gab es damals noch nicht.
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb:Du sollst als Mensch jeglichen Geschlechts nicht bei deinem Getier liegen!"
steht doch eh drin:
Auch mit keinem Tiere darfst du dich paaren und dich dadurch verunreinigen; und eine weibliche Person darf sich nicht vor ein Tier hinstellen, um sich von ihm begatten zu lassen; das wäre eine schändliche Versündigung.
wird sogar extra die Frau erwähnt.
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb:Hm, aber den "Nächsten" darf man dann doch davon ab begehren ?
ist mit "begehren" zwingend etwas Erotisches gemeint?


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Auslegung

02.01.2021 um 18:54
Zitat von BishamonBishamon schrieb:und woher weißt du, dass Sodomie das damals nicht meinte?
Na das Gebot ist doch eindeutig formuliert: " Du sollst nicht liegen bei einem Mann, wie bei einem Weibe".

Ich denke doch, wir beide sind uns einig , dass wir beide nicht bei " Weib" von Tieren ausgehen, auch wenn Andere das anders sehen mögen =)
Zitat von BishamonBishamon schrieb:steht doch eh drin:
Darum fragte ich, ob ich etwas übersehen habe.
Wo finde ich dass?
Zitat von BishamonBishamon schrieb:ist mit "begehren" zwingend etwas Erotisches gemeint?
Es ging um das Gebot nicht beieinander zu liegen, und ich denke, dass du als intelligenter Mensch verstehst, dass es da um den reinen Verkehr geht ;)

Danke für deine Gedanken.


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02.01.2021 um 18:58
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb:Na das Gebot ist doch eindeutig formuliert:
die Bibel verurteilt Sodomie und Unzucht. Woher weißt du, was alles darunter fällt?


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02.01.2021 um 19:07
Das weiß ich nicht.

Ich habe lediglich das eine spezifische Gebot hinterfragt.


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02.01.2021 um 19:09
Und nur das eine.
Das steht so in meinem Eröffnungsbeitrag und du lenkst gerade sehr davon ab.

Muss doch nicht sein.


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02.01.2021 um 19:16
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb:Das weiß ich nicht.
Die Bibel zählt nicht auf, was darunter fällt. Kann also alles mögliche sein.
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb:Das steht so in meinem Eröffnungsbeitrag und du lenkst gerade sehr davon ab.
du versteifst dich auf diesen Satz und ignorierst, dass zB das Judentum bei diesem Thema nicht zwischen Frau und Mann unterscheidet.


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02.01.2021 um 19:21
Es braucht keinen Ermessensspielraum für die Aussage " liege nicht bei einem Mann wie bei einem Weibe".

Jeder rational denkende Mensch versteht, was damit gemeint ist.

Es geht nicht um Tiere , Rentierbumspuppen oder sonst irgendetwas .

Wir wissen doch, dass die christliche Kirche schon immer den Beischlaf lediglich zur familiären Fortpflanzung propagiert hat und alles andere als unmoralisch ansah.
Das kam allerdings um einiges später als öffentliches Moralbild.

Das ist also Papa poppt Mama.
Juchu, es gibt Kinder.


Warum sollte es also jemals damals anders gemeint gewesen sein ?

Ich hinterfrage lediglich dieses eine Gebot.
Das muss hier wirklich nicht zu einer ausufernden Auslegung von Bibelansichten werden.
Es geht mir lediglich um das eine Gebot, dass es auf Mann mit Mann auslegt.
Und wir müssen nicht diskutieren, dass es darum geht, da du ja selbst siehst, dass die Gebote für die männliche Bevölkerung galten und Frauen oftmals keine Rechte hatten.


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02.01.2021 um 19:34
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb am 22.12.2020:Und dennoch bleibt die Frage, warum alles andere gleichgeschlechtliche offenbar nicht in Frage gestellt wird,
ausser zwischen zwei Männern.
Wie denkt ihr darüber, was sind eure Gedanken, warum das so begründet ist ?
War doch die Ausgangsfrage. Und damit forderst du im Grunde zur Bibelinterpretation auf, betreibst sie sogar selbst. Ob das als es geschrieben wurde so gemeint war, wie wir es heute verstehen? Wer weiß.
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb:Wir wissen doch, dass die christliche Kirche schon immer den Beischlaf lediglich zur familiären Fortpflanzung propagiert hat und alles andere als unmoralisch ansah.
Ist eher ein Bild, das wir heute von Kirche haben oder?


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02.01.2021 um 19:35
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb:Ich hinterfrage lediglich dieses eine Gebot.
und ignorierst das Thema "Unzucht".
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb:dass die Gebote für die männliche Bevölkerung galten
wenn du nachweisen kannst, das Lesben nicht unter Unzucht fallen.
Und warum unterscheiden Juden nicht bei diesem Thema zwischen Mann und Frau?
Diese Frage ignorierst du: warum?
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb:dass die christliche Kirche
und die Juden nicht?


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03.01.2021 um 10:59
Zitat von BishamonBishamon schrieb:und ignorierst das Thema "Unzucht".
Ja, da ich das Thema hier eröffnet habe und es darum überhaupt nicht geht.
Es war deine Stänkerei, wie immer, hier etwas anzuführen, das mit meiner Frage überhupt nichts zu tun hat.


Der Rest deine provokativen Schrift ergibt sich dann scbhon daraus, dass es mit meiner ursprünglichen Frage absolut nichts zu tun hat.



Hast du eigentlich nichts anderes zu tun, als in sämtlichen Themen für nicht themenbezogene Unruhe zu sorgen?

Ich gehe auf deinen Quark jedenfalls nicht ein.

Willst du Unzucht und Lesebenliebe thematiesieren, eröffne doch bitte dein eigenes Thema hier.

Alles Gute =)


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Auslegung

03.01.2021 um 11:10
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb:Ja, da ich das Thema hier eröffnet habe und es darum überhaupt nicht geht.
Doch:
Zitat von ZwinkertroiZwinkertroi schrieb am 22.12.2020:Warum nun wird das Verhältnis zweieinander Männer als einziges so beschnitten.
Tut es eben nicht.
Christen, Muslime und Juden die gegen Homosexualität sind, schließen für gewöhnlich Frauen mit ein.

Und diese Tatsache ist dir völlig wurscht.


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04.01.2021 um 12:32
Macht irgendwie immer noch weng Sinn mit heutigen Verhältnissen an 2500 Jahre alte Geschichten ran zu gehen.
Mit der Heirat geht die Frau in die Verfügungsgewalt ihres Mannes über; der Ehemann gilt als בַּעַל, ba'al "Besitzer" seiner Frau.
Quelle: https://www.bibelwissenschaft.de/bibelkunde/themenkapitel-at/frauen-im-at/


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