@MRLuminous Da hätte ich auch einige, aus der gleichen Hexenprozessakte... hier ein Beispiel:
Die erste dokumentierte Anklage gegen Anna Roleffes (auch bekannt als Tempel Anneke) wird am 28. August 1662 in Neubrück erhoben. Hierbei wirft Henning Roleffes der Inquisitin Hexerei vor, aber da A. Roleffes die Vorwürfe nicht nachvollziehen kann, soll sie mit H. Roleffes konfrontiert werden. Bei dieser Konfrontation erscheint zwar H. Roleffes, aber A. Roleffes erscheint nicht.
Am 4. September desselben Jahres wird zudem Heinrich Cords im Fall Tempel Anneke vor Gericht zitiert und gütlich – das heißt ohne Folter – befragt. Er sagt aus, dass er neun Jahre zuvor einen Angestellten namens Stoffel Jürgens gehabt habe, welcher mit Tempel Anneke befreundet gewesen sei. Mit diesem Stoffel Jürgens habe sie sich getroffen und betrunken. Daraufhin sei sie vor H. Cords‘ Bett getreten und habe gesagt, es befinde sich eine Alraune (eine glückbringende Sagengestalt) in seinem Haus. Diese Alraune wolle das Haus allerdings verlassen, aber Tempel Anneke könne ihm helfen, wenn er ihr einen Thaler gebe. Außerdem habe sie ihn aufgefordert, aufzustehen und mit ihr zu trinken. Auf diese Forderung sei er nicht eingegangen, woraufhin die Inquisitin gegangen sei. Daraufhin habe sein damals ca. fünfjähriger Sohn angefangen zu rufen, ein „schwartz Ding“ käme und wolle ihn holen. Genannter Zustand habe zwei Tage lang angehalten. An all dem sei Anna Roleffes schuld und H. Cords habe Stoffel Jürgens befohlen, zu ihr zu gehen und ihr zu befehlen, den Fluch umzukehren; ansonsten wolle er sie „anderwerts angreiffen lassen“.
Als Stoffel Jürgens bei ihr erschienen sei, habe sie gesagt, dem Kind schade nichts und die Ängste des Kindes hätten aufgehört.
Das klingt für mich wie eine abgewandelte Variante vom berühmten Monster unterm Bett...