japistole schrieb:Nach dem GG ist Parteien, die die freiheitlich-domokratische Grundordnung abschaffen wollen der gefährden (oder wenn deren Mitgleider das tun) die Rechte wie Versammlungsfeiheit und andere Rechte zu entziehen. Meine Meinung dazu ist daher klar: nein, sie dürfen es nicht. Und wäre es damals beim NPD-Verbotsverfahren nicht zu Fehlern gekommen, wäre die NPD sicher verboten worden.
Es ist völliger Unsinn, Rechtsextremismus nur auf die NPD zu reduzieren.
Diese Partei ist EINE Strömung der rechtsextremen Szene. Politisch aber weitestgehend unbedeutend, sieht man von einigen Lokalparlamenten ab.
Man sollte nie leichtfertig Menschen demokratische, freiheitliche Grundrechte entziehen.
Wenn man einmal in der Richtung angefangen hat, ist die Gefahr groß, es immer wieder zu tun.
Wann wird dann beispielsweise politisch linken Menschen verboten, gegen G8 oder Kapitalismus oder Abzug aus einem Krieg zu demonstrieren?
Wann wird dann die Occupy-Bewegung einfach gesetzlich für illegal erklärt und verfolgt?
Zum Beispiel mit der Begründung, die ,,öffentliche Ordnung muss aufrecht erhalten werden" oder ,,wir haben kein Geld, dauernd so viele Polizisten zu stellen" oder ,,erfahrungsgemäß kommt es bei diesen Demos immer wieder zu Sachbeschädigungen, das muss unterbunden werden"!
Die Grundrechte für Menschen in Deutschland dürfen, wenn überhaupt, nur im absoluten Notfall entzogen werden!
Aber nicht deshalb, weil eine bestimmte Gruppe von Menschen Ansichten vertritt und äußert, die denen der meisten anderen Leute im Land widersprechen.
Es ist definiert, was z.B. Volksverhetzung ist. Kommen solche Symbole und Parolen bei einer Demo auf, dann kann das geahndet werden.
Nicht jedoch mit dem Entzug von Grund- oder gar Menschenrechten. Diese Rechte sind nicht dazu gedacht, entzogen zu werden. Sie sind dazu gedacht, IMMER und für ALLE Menschen zu gelten, nicht nur für die mit genehmen Meinungen!