Härtere Strafen für Kinderschänder?
14.02.2012 um 17:00@Posson
wobei das "bis zu" ja andeutet dass in keinem der fälle bereits ein urteil gefällt wurde. und ich denke man kann davon ausgehen dass "hans b" eine fiktive person ist, das bild gibts ja schließlich in hunderten varianten im internet.
aber wenn man mal schnell und billig eine empörung provozieren will erfüllt es seinen zweck, keine frage.
wobei das "bis zu" ja andeutet dass in keinem der fälle bereits ein urteil gefällt wurde. und ich denke man kann davon ausgehen dass "hans b" eine fiktive person ist, das bild gibts ja schließlich in hunderten varianten im internet.
aber wenn man mal schnell und billig eine empörung provozieren will erfüllt es seinen zweck, keine frage.