Die Grünen sind undemokratisch und verfassungswidrig.
16.12.2011 um 01:27Wie schon erwähnt, gibt es zu dem Frauenstatut auch einen Anhang, eine Präambel die die Intention dieser Regelung ein wenig aufhellen sollte:
Anhang zum Frauenstatut
STATUT ZUR GLEICHSTELLUNG
PRÄAMBEL
Damit Menschen, die Verantwortung für Kinder oder
betreuungsbedürftige Erwachsene tragen, nicht an der
Ausübung ihrer politischen Aktivitäten anderen gegen-
über benachteiligt sind, will BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN einen Ausgleich schaffen. Dem gesellschaftlich
eher kinderfeindlichen Klima müssen wir mit unseren
Inhalten, aber auch mit praktischem Handeln entgegenwirken.
(1) Kinderbetreuung während politischer Veranstaltungen
wird von den zuständigen Geschäftsstellen organisiert.
Insbesondere bei größeren Veranstaltungen werden
eigene Kinderprogramme gestaltet.
(2) Menschen mit Kindern, die in bundesweiten Gremien
der Partei (z.B. Bundesvorstand, Bundesschiedsgericht,
BAGen, Kommissionen) ein politisches Mandat wahrnehmen, erhalten auf Antrag Geld für Kinderbetreuung. Die Form der Kinderbetreuung bleibt den AntragstellerInnen überlassen.
(3) Gleiches gilt für Menschen, die betreuungsbedürftige
Erwachsene zu versorgen haben. Landes- und Kreisverbände werden aufgefordert, analog zu verfahren.
http://www.gruene-partei.de/cms/files/dokbin/43/43470.satzungfrauenstatut.pdf (Archiv-Version vom 30.01.2012)
Vielleicht ist der Anteil der Alleinerziehenden, oder der Pflegenden Männer ja mittlerweile gestiegen, also gesamtgesellschaftlich? Dann wäre es sicher ratsam, die Statuten nochmals zu überarbeiten. Verfassungsfeindlichkeit sehe ich hier nicht.
Aber ich wiederhole nochmal, wenn es darum geht die Politik der Grünen und deren Positionen zu beleuchten, würde ich höchstwahrscheinlich auch wesentlich mehr Kritik als Lob aussprechen können.
Anhang zum Frauenstatut
STATUT ZUR GLEICHSTELLUNG
PRÄAMBEL
Damit Menschen, die Verantwortung für Kinder oder
betreuungsbedürftige Erwachsene tragen, nicht an der
Ausübung ihrer politischen Aktivitäten anderen gegen-
über benachteiligt sind, will BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN einen Ausgleich schaffen. Dem gesellschaftlich
eher kinderfeindlichen Klima müssen wir mit unseren
Inhalten, aber auch mit praktischem Handeln entgegenwirken.
(1) Kinderbetreuung während politischer Veranstaltungen
wird von den zuständigen Geschäftsstellen organisiert.
Insbesondere bei größeren Veranstaltungen werden
eigene Kinderprogramme gestaltet.
(2) Menschen mit Kindern, die in bundesweiten Gremien
der Partei (z.B. Bundesvorstand, Bundesschiedsgericht,
BAGen, Kommissionen) ein politisches Mandat wahrnehmen, erhalten auf Antrag Geld für Kinderbetreuung. Die Form der Kinderbetreuung bleibt den AntragstellerInnen überlassen.
(3) Gleiches gilt für Menschen, die betreuungsbedürftige
Erwachsene zu versorgen haben. Landes- und Kreisverbände werden aufgefordert, analog zu verfahren.
http://www.gruene-partei.de/cms/files/dokbin/43/43470.satzungfrauenstatut.pdf (Archiv-Version vom 30.01.2012)
Vielleicht ist der Anteil der Alleinerziehenden, oder der Pflegenden Männer ja mittlerweile gestiegen, also gesamtgesellschaftlich? Dann wäre es sicher ratsam, die Statuten nochmals zu überarbeiten. Verfassungsfeindlichkeit sehe ich hier nicht.
Aber ich wiederhole nochmal, wenn es darum geht die Politik der Grünen und deren Positionen zu beleuchten, würde ich höchstwahrscheinlich auch wesentlich mehr Kritik als Lob aussprechen können.