Zu Guttenberg - Doktorarbeit abgeschrieben
22.02.2011 um 14:14Ich hab meinen Doktor noch im vorigen Jahrhundert gemacht und weder in Bayern noch in der Jurisprudenz, aber eine Doktorarbeit schreibt sich nicht so ohne weiteres.
Ich kann mich an etliche Sitzungen mit meinem Doktorvater erinnern, an denen ich freudestrahlend die Frucht meiner Hirnwindungen abgeliefert und auch gleich zur Überarbeitung wieder mit nach Hause genommen habe.
Stunden über Stunden angeregter Diskussionen (zu später Stunde auch schon mal in angenehmeren Gefilden) und Hausaufgaben fürs die nächste Ausarbeitung.
Will sagen, der Doktorvater ist permanent involviert und sollte seine Fachliteratur kennen.
Hat man letztendlich seine Arbeit zusammen und das OK des Doktorvaters, bringt man die Arbeit zum Dekan, der sie in der Regel von 2 Prüfungsberechtigten begutachten lässt.
Die entscheiden über Annahme, notwendige Verbesserungen oder Ablehnung und benoten die Arbeit.
Dann liegt die Arbeit, falls angenommen, 2 Wochen im Dekanat für alle prüfungsberechtigten Fakultätsmitglieder aus.
Ist die Hürde überwunden und die Dissertation angenommen hat man einige Zeit später noch mal ein Kolloquium mit drei prüfungsberechtigten Lehrpersonen.
Erst dann ist die Hatz vorbei und man bekommt etwas später seine Promotionsurkunde.
Das lässt die Frage aufkommen, ob die Arbeit überhaupt komplett gelesen wurde, oder ob den Gutachtern die Lektüre der Zusammenfassung reichte.
Ich kann mich an etliche Sitzungen mit meinem Doktorvater erinnern, an denen ich freudestrahlend die Frucht meiner Hirnwindungen abgeliefert und auch gleich zur Überarbeitung wieder mit nach Hause genommen habe.
Stunden über Stunden angeregter Diskussionen (zu später Stunde auch schon mal in angenehmeren Gefilden) und Hausaufgaben fürs die nächste Ausarbeitung.
Will sagen, der Doktorvater ist permanent involviert und sollte seine Fachliteratur kennen.
Hat man letztendlich seine Arbeit zusammen und das OK des Doktorvaters, bringt man die Arbeit zum Dekan, der sie in der Regel von 2 Prüfungsberechtigten begutachten lässt.
Die entscheiden über Annahme, notwendige Verbesserungen oder Ablehnung und benoten die Arbeit.
Dann liegt die Arbeit, falls angenommen, 2 Wochen im Dekanat für alle prüfungsberechtigten Fakultätsmitglieder aus.
Ist die Hürde überwunden und die Dissertation angenommen hat man einige Zeit später noch mal ein Kolloquium mit drei prüfungsberechtigten Lehrpersonen.
Erst dann ist die Hatz vorbei und man bekommt etwas später seine Promotionsurkunde.
Das lässt die Frage aufkommen, ob die Arbeit überhaupt komplett gelesen wurde, oder ob den Gutachtern die Lektüre der Zusammenfassung reichte.