@Comguard2 Comguard2 schrieb:Kann ich mir fast nicht vorstellen, bei meiner Uni muss man schon für Popelarbeiten eine Eidesstattliche Versicherung abgeben dass die Arbeit eigenhändig nur mit den verwendeten Hilfsmitteln angefertigt wurde.
Ganz dunkel kann ich mich auch erinnern, dass wir was unterschreiben mussten - das war ja dann auch die Grundlage für die Verteidigung.
@CanisCanis schrieb:Ich finde eine geschriebene Arbeit die anschließend korrigiert wurde und nichts ungewöhnliches aufgefallen ist und als "Bestanden" makiert wurde sollte unanfechtbar sein.
Im Sinne der Wissenschaft wäre das aber nicht gerade - oder?
Alle, die ihre Arbeiten ordentlich geschrieben haben, wären maßlos enttäuscht, wenn sich im Nachhinein etwas herausstellen und das so bleiben würde. Abgesehen davon würde es auch bedeuten, dass Verfehlungen ungeahndet bleiben würden und dass falsche Ergebnisse publiziert werden könnten. Und wenn man sich mal den Kopp-Verlag so ansieht ?
Canis schrieb:Ich stell mich doch auch nich vor meiner Berufsschule hin und sag "Ätsch hab bei jeder Arbeit betrogen und vom Handy abgeschaut mein Zeugnis könnt ihr mir nicht mehr weg nehmen"..
Du kannst aber Kontrollarbeiten einer Schule nicht gerade mit einer Dissertation vergleichen.