Nibiru9
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Online-Petition
29.01.2011 um 20:00Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 184 des Strafgesetzbuches dahingehend geändert wird dass das Schutzalter auf 16 Jahre herabgesetzt wird.
Es sollte möglich und legal sein, bereits ab 16 Jahren Pornographie zu erwerben und zu konsumieren. Entsprechende Passagen im Jugendschutzrecht sollten ebenfalls geändert werden.
Begründung
Ein großer Teil der Bevölkerung sammelt bereits im sechzehnten Lebensjahr sexuelle Erfahrungen. Dies wird gemeinhin akzeptiert und toleriert.
Es wird zum Beispiel als völlig normal angesehen, wenn ein 19jähriger eine sexuelle Beziehung mit 16jährigen unterhält. Er dürfte mit ihr alle Spielarten menschlicher Sexualität durchprobieren, aber wenn er mit ihr gemeinsam zur sexuellen Anregung einen Pornofilm schaut, macht er sich strafbar.
Dies ist widersinnig.
Es mag zwar als Argument gegen die Petition angeführt werden, dass pornographisches Material eine professionalisierte Sexualität darstellt, aber eindeutige Nachweise, dass dieser Anblick schädliche Auswirkungen auf einen 16 jährigen Menschen haben könnte, sind nicht bekannt.
Selbst wenn der Konsum von Pornographie bei einem 16jährigen zu einer Lockerung der Einstellung bezüglich Geschlechtsverkehr führen könnte, ist dies kein Argument für ein Verbot.
Ein ausschweifendes Sexualleben auch mit wechselnden Partnern wird in der vorherrschenden öffentlichen Meinung nicht mehr als Verstoß gegen die Sitten betrachtet, da inzwischen sichere Verhütungsmittel allerorten verfügbar sind.
Der Vorwurf, Pornographie sei generell frauenverachtend, wird heute von Vielen auch innerhalb der Frauenbewegung nicht mehr geteilt.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=15843
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 184 des Strafgesetzbuches dahingehend geändert wird dass das Schutzalter auf 16 Jahre herabgesetzt wird.
Es sollte möglich und legal sein, bereits ab 16 Jahren Pornographie zu erwerben und zu konsumieren. Entsprechende Passagen im Jugendschutzrecht sollten ebenfalls geändert werden.
Begründung
Ein großer Teil der Bevölkerung sammelt bereits im sechzehnten Lebensjahr sexuelle Erfahrungen. Dies wird gemeinhin akzeptiert und toleriert.
Es wird zum Beispiel als völlig normal angesehen, wenn ein 19jähriger eine sexuelle Beziehung mit 16jährigen unterhält. Er dürfte mit ihr alle Spielarten menschlicher Sexualität durchprobieren, aber wenn er mit ihr gemeinsam zur sexuellen Anregung einen Pornofilm schaut, macht er sich strafbar.
Dies ist widersinnig.
Es mag zwar als Argument gegen die Petition angeführt werden, dass pornographisches Material eine professionalisierte Sexualität darstellt, aber eindeutige Nachweise, dass dieser Anblick schädliche Auswirkungen auf einen 16 jährigen Menschen haben könnte, sind nicht bekannt.
Selbst wenn der Konsum von Pornographie bei einem 16jährigen zu einer Lockerung der Einstellung bezüglich Geschlechtsverkehr führen könnte, ist dies kein Argument für ein Verbot.
Ein ausschweifendes Sexualleben auch mit wechselnden Partnern wird in der vorherrschenden öffentlichen Meinung nicht mehr als Verstoß gegen die Sitten betrachtet, da inzwischen sichere Verhütungsmittel allerorten verfügbar sind.
Der Vorwurf, Pornographie sei generell frauenverachtend, wird heute von Vielen auch innerhalb der Frauenbewegung nicht mehr geteilt.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=15843