Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
01.12.2010 um 11:24Habe erst überlegt ob es eher ein Thema für den Bereich Technologie wäre aber da es eine politische Entscheidung ist, habe ich mich dann mal für die Sparte Politik entschieden (sollte die Moderation dies anders sehen, so kann sie den Thread ja verschieben).
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So wie es aussieht wird die Minderheitenregierung in NRW (SPD und Bündnis 90/Die Grünen) wohl doch dem umstrittenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zustimmen.
Generell finde ich es ja eine gute Sache wenn Inhalte altersbeschränkt werden und frage mich aber, wie soll Allmy das umsetzen. Es gibt ja die drei Szenarien:
1. Altersverifikation durch Ausweis, Postident o.ä.
2. Altergestaffelte Sparten die erst ab einer bestimmten Uhrzeit zugänglich sind
3. Alterskennzeichnung (wobei ich nicht weiß in wie fern das ausreichend wäre)
Und wenn dann ab 1. Januar das Gesetz in Kraft treten sollte, so wird bei Youtube wohl auch noch mehr nur beschränkt schaubar sein und auch das Einbinden in Postings hier dürfte schwieriger werden .
Was also kann und sollte Allmy umsetzen um rechtskonform zu bleiben und einer ständigen Welle von Abmahnungen vorzubeugen?
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So wie es aussieht wird die Minderheitenregierung in NRW (SPD und Bündnis 90/Die Grünen) wohl doch dem umstrittenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zustimmen.
Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten. Für die meisten Betreiber von Websites wird aus rein praktischen Gründen weder die mögliche Verwendung einer technischen Altersprüfung noch eine "Sendezeitbeschränkung" in Frage kommen. Ihnen bleibt dann nur die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe. [Update: Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) beantwortet einige Fragen zu dem neuen Verfahren in einem FAQ auf ihrer Website.]http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Updates-1144566.html
Egal ob es sich um ein kleines Blog oder eine große Konzern-Site handelt: Jeder Anbieter im Web wird sich aller Voraussicht nach mit der neuen Regelung beschäftigen müssen, denn der JMStV sieht Bußgelder für Verstöße vor. Zumindest kommerziellen Betreibern droht außerdem Ungemach aus Richtung des Mitbewerbs: Wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Schließlich verschafft er sich einen Vorteil, indem er sich nicht an bestehende Regelungen hält. Rechtsexperten befürchten bereits Abmahnwellen, die insbesondere kleinere geschäftliche Anbieter im Web überschwemmen könnten.
Generell finde ich es ja eine gute Sache wenn Inhalte altersbeschränkt werden und frage mich aber, wie soll Allmy das umsetzen. Es gibt ja die drei Szenarien:
1. Altersverifikation durch Ausweis, Postident o.ä.
2. Altergestaffelte Sparten die erst ab einer bestimmten Uhrzeit zugänglich sind
3. Alterskennzeichnung (wobei ich nicht weiß in wie fern das ausreichend wäre)
Und wenn dann ab 1. Januar das Gesetz in Kraft treten sollte, so wird bei Youtube wohl auch noch mehr nur beschränkt schaubar sein und auch das Einbinden in Postings hier dürfte schwieriger werden .
Was also kann und sollte Allmy umsetzen um rechtskonform zu bleiben und einer ständigen Welle von Abmahnungen vorzubeugen?