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US Basen in Deutschland

5 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Base, Usa.deutschland ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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F-117 Diskussionsleiter
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US Basen in Deutschland

23.08.2009 um 16:46
Das ist jetzt hier keine Diskussion, sondern ehr eine Frage passt aber i-wie trotzdem in das Forum hier....
ich meine irgendwo gelesen zu haben, das im Vertrag stand das die USA die Basen in Deutschland haben darf (und deutschland die USA nicht einfach "rausschmeißen" darf), so weit ich weiß durfte nur das Saarland selber entscheiden.
Stimmt das?
Wenn ja, habt ihr irgendein link zu dem Vertrag...


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US Basen in Deutschland

23.08.2009 um 16:55
@F-117

Aufenthaltsvertrag von 1954
NATO-Truppenstatut (NTS) von 1951
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) von 1959


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F-117 Diskussionsleiter
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US Basen in Deutschland

23.08.2009 um 16:58
Vielen dank, ich werde die gleich mal raussuchen...


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US Basen in Deutschland

23.08.2009 um 16:58
Eine dringend notwendige kritische Auseinandersetzung mit dieser Präsenz in Deutschland kommt nicht umhin, sich mit deren Rechtsgrundlagen zu beschäftigen. Dazu zählen der Aufenthaltsvertrag von 1954, das NATO-Truppenstatut (NTS) von 1951 und das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) von 1959. Diese Verträge können zwar theoretisch durch Deutschland gekündigt werden. In der Praxis scheint jedoch nicht klar, unter welchen Umständen dies erfolgen könnte. Aufgrund der Notenwechsel vom 25. September und 16. November 1990 kann Deutschland durch Anzeige den Aufenthaltsvertrag innerhalb einer Frist von zwei Jahren beenden. Die Kündigung des NATO-Truppenstatutes ist sogar durch schriftliche Notifizierung innerhalb eines Jahres möglich. Allerdings hat sich die Bundesregierung im ZA-NTS verpflichtet, dies nur bei dringenden Gründen zu tun.

Diese Abkommen schränken de facto die Souveränität und Kontrolle der Bundesregierung über die Aktivitäten der US-Streitkräfte ein, auch wenn formal sämtliche Befugnisse von der deutschen Exekutive freiwillig gewährt und wieder zurückgenommen werden können. Zu den wichtigsten dabei gewährten Vorrechten zählen:

* eine ungehinderte Bewegungsfreiheit der Soldaten in und durch Deutschland (Art.1 Abs. 4 Aufenthaltsvertrag). Gleiches gilt auch für den Transfer von Kriegswaffen solange das ordentliche Benachrichtigungsverfahren der deutschen Behörden eingehalten wird;
* die Inanspruchname von Infrastruktur (Straßen, Gebäude, Übungsgelände) für den militärischen Betrieb und der ungehinderte Betrieb der zugewiesenen Liegenschaften (Art. 46 Abs. 1 ZA-NTS) inklusive notwendiger Baumaßnahmen und bis hin zur Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Manöver- und Umweltschäden. Truppen und Gefolge können die Liegenschaften nutzen, wie sie wollen, sofern es der Erfüllung der Verteidigungspflichten dient. Erst seit 1993 gibt es eine bilaterale Vereinbarung, um wenigstens Vorsorge gegen Umweltschäden zu treffen;
* die Sonderrechte (Befreiung von Zöllen etwa) für zivile Firmen und private Sicherheitsdiensleister, die im Auftrag der Alliierten Streitkräfte in Deutschland tätig sind;
* die weitgehende Gewährleistung der Zuständigkeit der US-Rechtssprechung für die Truppen und das zivile Gefolge, inklusive der Familien der US-Soldaten. Aufnahmestaat (Deutschland) und Entsendestaat (USA) teilen sich zwar formal die materielle Strafgewalt, die USA haben aber das Vorrecht bei strafbaren Handlungen von Soldaten und zivilem Gefolge, die gegen Personen und Dinge des Entsendestaates gerichtet sind oder sich aus Unterlassung ergeben. Die Bundesregierung kann im Wesentlichen nur noch Tatbestände, die zur Verhängung der Todesstrafe führen können, nach deutschem Gesetz verfolgen.

Darüber hinaus beeinflussen auch einige andere internationale Vereinbarungen den Aufenthalt der US-Streitkräfte in Deutschland. Mit dem 2 + 4-Vertrag von 1990 wurde zum Beispiel seitens der Bundesregierung und der Westalliierten zugesichert, dass die NATO-Staaten dauerhaft keine Soldaten in den neuen Bundesländern stationieren werden. Wichtig sind auch die aus dem Nordatlantikvertrag (1949) resultierenden Vereinbarungen, wonach Deutschland den USA im Rahmen der "nuklearen Teilhabe" gestattet, Atomwaffen zu stationieren und nach eigenen Sicherheitsstandards zu unterhalten.
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Standorte/nrw.html


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F-117 Diskussionsleiter
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US Basen in Deutschland

23.08.2009 um 17:11
Danke, hast mir sehr geholfen!
Das habe ich gebraucht...


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