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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

17 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vertrag, ändern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 16:00
Wie kann es sein das es zur zeit immer mehr gang und gebe wird
Das ein fest formulierter sogar schriftlicher Vertrag.
Mit Einseitiger Interesse geändert wird.

----

Ein einfaches Beispiel
Mann nehme einen Handy Vertrag mit 24 Monatiger Laufzeit
Bei dem alles gebühren beim Abschluss festgelegt worden sind.

-----

Irgendwann kommt dann Post zum Kunden mit der Vermerkung zb.
(wie ändern ihren Vertrag zu ``vom Vertragspartner festgelegten Kontitionen “
und wenn sie es nicht wollen haben sie 2 Wochen zeit sich dagegen zu wehren)

diese Vorgehensweise läuft sicher meistens besser für den ab der es ändern will
was aber ist wenn er diesen Brief niemals gelesen hat – oder mit Werbung so zugeschüttet ist das man schwer erkennen kann.


Wie kann so was überhaupt zugelassen werden.
Im kleinen wie im großen


Richtig wäre der Vertragspartner muss sich melden wenn er diese Vertragsänderung
Zustimmt ansonsten bleibt der alte bestand wie er auch abgeschlossen wurde
Über die gesamte Laufzeit


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yoyo ehemaliges Mitglied

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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 16:02
Vielleicht ist es auch gar nicht erlaubt, die Firmen versuchen oft illegale Tricks, um Kunden über den Tisch zu ziehen oder sie einzuschüchtern. Notfalls würde ich dann auch kündigen, wenn ich an deiner Stelle wäre. Welche Firma ist es denn in deinem Fall?


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 16:33
Firma ist egal es kommt halt algemein immer ofter vor - manchmal ist es schon gebucht und lässt sich nangeblich nicht mehr rückgängig machen.


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 17:21
Vertragsänderungen zu deinem Nachteil, haben immer die Konsequenz, das du sofort
und fristlos kündigen darfst.


http://soziales.deutschland.nu/ (Archiv-Version vom 26.02.2009)


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 17:31
Wenn die Post auf verkehrsüblichen Wege, zu verkehrsüblichen Zeiten in den Geltungsberich des Vertragspartners gelangt ist so zählt nur der Zugang der Nachricht bzw der Änderung im Briefkasten.
Da man davon ausgeht das der jenige seinen Briefkasten öfter leert und auch nachschaut was er bekommen hat.
Ob die Änderung wiederrum rechtlich ist ist was anderes. Aber wenn die Bedingungen des Vertrages negativ für den Verbraucher ausfallen kann gekündigt werden. es sei denn im ersten unterschriebenen Vertrag war eine Klausel die den Vertragspartner zur änderung berechtigt. Hingegen wird es auch möglich sein hiergegen rechtlich vorzugehen da derVerbraucherschutz recht stark ist. Das BGB ist meist zum Vorteil des "kleinen Bürgers".
Aber wenn die 2Wochenfrist abgelaufen ist weil man es im Briefkasten nicht gesehen hat ist das pech.


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 17:32
Zitat von menschensohnmenschensohn schrieb:Wie kann so was überhaupt zugelassen werden.
Im kleinen wie im großen
Z.B. Gebührenanpassungen bei Versicherungen! Irgendwie müssen sie ja auch die gestiegenen Kosten weitergeben können.
Aber im Falle einer Vertragsänderung zu deinem Nachteil gilt das, was allscanners gesagt hat


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 17:34
Zitat von stahlschlagstahlschlag schrieb:Aber wenn die Bedingungen des Vertrages negativ für den Verbraucher ausfallen kann gekündigt werden. es sei denn im ersten unterschriebenen Vertrag war eine Klausel die den Vertragspartner zur änderung berechtigt
Auch wenn eine solche Klausel im Vertrag vermerkt ist, so gilt trotzdem das außerordentliche Kündigungsrecht! Alle anderslautenden Klauseln sind sittenwidrig und verstoßen gegen das BGB


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 17:37
ja ich meinte damit das sie erstmal vom prinzip her rechtlich wären da ja vertragsfreiheit herrscht und man prinzipjell alles reinschreiben kann auch sittenwiedriges. Ich sagte ja auch das das dann einer Überprüfung nicht standhalten würde und wenn man rechtliche Schritte eingeht mann wohl recht bekommt


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 17:40
Du kannst dieser Vertragsänderung auf jeden Fall widersprechen bzw. den Vertrag widerrufen.
Das Unternehmen muß umfangreich über die Vertagsänderungen und deren Auswirkung belehren
Und im Zweifel muß das Unternehmen den Zugang des Briefes,in dem die Vertragsänderung angeboten wird beweisen. Dazu reicht es nicht aus, vorzutragen,daß der Brief mit Normalpost verschickt wurde.
Ist der brief nicht zugegangen und kann der Zugang nicht bewiesen werden,so laufen auch keine Fristen.


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 17:45
stahlschlag
Du brauchst nichtmal rechtliche Schritte einzuleiten, sondern einfach nicht den dir nachteiligen Passus erfüllen.


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 17:48
Bei einseitigen Handelsgeschäften gilt das BGB und seine Vorschriften zu den AGB´s. Siehe hier: http://www.juristen-verlag.de/hosting/AGB-Recht/AGB_im_BGB/agb_im_bgb.html (Archiv-Version vom 18.10.2008)


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 17:55
@against_nwo
Ja, aber der andere Vertragspartner wird damit bestimmt nicht einverstanden sein und wird sich eben zb auf seine AGBs (die das BGB meist zerplückt, deshalb brauch man die auch nicht zu lesen^^) berufen und dann wird es vermutlich zu einen rechtsstreit hinauslaufen oder auf eine außergerichtliche Einigung.


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 18:00
Somit muss der Fordernde den Prozess anstreben. Dies ist wichtig bei der Frage wer für den Prozess in finanzielle Vorleistung treten muss!
Und er kann sich ruhig auf seine AGB´s berufen, denn diese sind, wenn sie den Verbraucher in unzulässiger Weise benachteiligen, unwirksam. Letztlich riskiert er sogar dass er sein Geschäft aufgeben muss


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 20:23
bei sowas ist es immer gut zur arbeiterkammer zum konsumentenschutz zu gehen, wie die in deutschland heißten weiß ich nicht, aber hier führen die auch prozesse für einen ohne dass man selbst kosten hat.


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

14.12.2008 um 20:27
Der Verbraucherschutz ist hier weitesgehend das BGB. Es reicht also untätig zu bleiben und wenn der vermeintliche Betrüger (in diesem Fall der Handelstreibende) seine Forderung durchsetzen will, dann wird er vor Gericht sehr doof ausschauen.
Der Verbraucher genießt hier in Deutschland durch das BGB einen besonderen Schutz (im gegensatz zum zweitseitigen Handelskauf)


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

21.12.2008 um 21:52
es fehlt halt eine klare regelung die
diese einseitige schriftliche vertragsunterschiebung unterbindet

- egal um welchen vertrag es sich handelt

geändert werden kann er nur dan wen beite vertragskräftige
vertragspartner zustimmen.

und zwar klar und deutlich schriftlich wenn irgentwelche ungereimtheiten
ausgeschlossen werden sollen.


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Vertragsunterschiebung - Was soll das !

19.10.2011 um 21:52
@menschensohn

ansonsten müssen sie nachweisen daß dir die Änderung zugegangen ist.


wird bei einem einfachen nicht eingeschriebenen Brief schwierig..


einfach den Erhalt bestreiten u.gegenklagen..



mfg,


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