Hat sich kein Bauer bereit gefunden mal eine Liste der Subventionen aufzustellen? Warum wird dieser Punkt wohl gerne stillschweigend übergangen?
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Die Suvention sind relativ verschlüsselt, sind aber in erster Linie dazu ausgelegt Großte Betriebe zu fördern bzw die Industrialisierung der Landwirtscahft zu begünstigen.
Die Fortführung der Veränderungen in der Subventionspolitik, wie sie im Rahmen der GAP von 1992 begonnen wurde, wird angestrebt. Eine Verminderung der landwirtschaftlichen Überschußproduktion soll ebenfalls durch die Verlagerung von Preisstützung der Produkte hin zu Direktzahlungen, unabhängig von den realen Produktionsmengen, erreicht werden. Bezüglich der Rindfleischproduktion bedeutet dies, daß der Garantiepreis von 2.780 Euro/t auf 1.950 Euro/t heruntergefahren werden soll. Im Gegenzug wird die Prämie je Tier erhöht. Für Mutterkühe bedeutet dieses eine jährliche Zahlung von 215 Euro/Tier, statt wie bisher 145 Euro/Tier.
Die Garantiepreise für Milch sollen allmählich gesenkt werden. Dies geschieht mit dem Ziel im Jahre 2006 die Milchquote, die bisher die maximalen Produktionsmengen der Betriebe festlegte, wegfallen zu lassen. Damit soll eine Erhöhung der Effizienz der Betriebe ermöglicht werden. Die Milchquote war bisher ein wichtiger Faktor, welcher die Entwicklung zu größeren industriellen Betriebsstrukturen abschwächte.
Für Getreide ist vorgesehen, daß der Garantiepreis im Jahr 2000 von derzeitigen 119,19 Euro/t auf 95,35 Euro/t herabgesetzt wird. Im Gegenzug werden auf die Ertragsfähigkeit der Böden abgestimmte nicht erzeugnisgebundene, flächenbezogene Ausgleichszahlungen gewährt. Anhand von regionalen Getreidereferenzerträgen wird das Produktionspotential der Fläche ermittelt und mit 66 Euro/t vergütet. Die Zahlungen sind nicht von den realen Produktionsmengen abhängig und werden in jedem Fall bei Bewirtschaftung oder freiwilliger Stillegung der Flächen gewährt.
Diese Regelung sieht vor, daß die bis dato gewährten Flächenstillegungsprämien wegfallen. Bisher erhält der Landbewirtschafter für alle stillgelegten Flächen die gleiche Ausgleichszahlung von der EU. In der Zukunft werden sich Zahlungen an der Bodenqualität der Fläche orientieren. Eine Obergrenze von etwa 17,5 % Flächenstillegungen je Betrieb wird angestrebt.
Die Bewirtschaftung von Grenzertragsböden wird aufgrund dieser Neuregelungen der Agenda 2000 zunehmend unökonomisch. Solche Flächen dürften in Zukunft zunehmend aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausfallen, was ihre Wiederherstellung und nachhaltige Bewirtschaftung ermöglicht.
Insgesamt bleibt festzustellen, daß die Kürzungen von Landwirtschaftssubventionen für den Landwirt Einkommensverluste bedeuten, die ein verstärktes Ausscheiden weniger industrieangepaßter Bewirtschafter nach sich ziehen werden. Produktionsaufgaben sind vor allem auf den weniger ertragreichen Standorten zu erwarten. Im Gegenzug werden die Produktionsmethoden auf guten Böden weiterhin intensiviert, um höhere Erträge zu erzielen.
http://www2.tu-berlin.de/~Limnologie/projekte/uckermark/lawiA2.htm (Archiv-Version vom 19.01.2005)