Link: www.heise.de (extern)Das "Türkentum" wird auch im Internet geschützt
Internetzensur ist in der Türkei auf dem Vormarsch
Der berüchtigte Artikel 301 des Türkischen Strafgesetzbuches, der "Angriffe auf das Türkentum" verbietet und allein in den letzten beiden Jahren die Grundlage für mindestens 98 Prozesse gegen allzu kritische Intellektuelle bildete, findet in abgewandelter Form längst auch auf Internetinhalte Anwendung.
Bereits seit fünf Tagen ist inzwischen der Zugang aus der Türkei zu dem Videoportal YouTube gesperrt. Ein Video, das ein Nutzer mit dem Phantasienamen "Turkomaymun" (in etwa: "Türken-Affe") eingespielt hatte, "beinhaltet Respektlosigkeiten gegenüber [dem türkischen Staatsgründer] Atatürk und das Türkentum", begründete der 12. Strafgerichtshof von Ankara am vergangenen Donnerstag seine Entscheidung, eine Sperrung des Zugangs durch die Türkische Telekom anzuordnen.
Auch der 2. Strafgerichtshof von Sivas hat inzwischen eine ähnliche Verfügung erlassen, weshalb sich nach Einschätzung von türkischen Juristen die Aufhebung der Sperrung aus "verfahrenstechnischen Gründen" noch einige Tage hinziehen dürfte – selbst wenn YouTube das Video wie zu erwarten rasch von seiner Seite verbannen dürfte.
Die haben Sorgen
;)