Strafanzeige gegen Kanzlerin erstattet
01.05.2007 um 07:59Polit-Künstler erstattet eine Anzeige gegen die Bundeskanzlerin wegen Verstöße gegen dasPrinzip der Gewaltenteilung.
Werner May (Fahrenwalde/Mecklenburg-Vorpommern), derseit Jahren als „politischer Künstler“ tätig ist, hat eine Anzeige gegen dieBundeskanzlerin Frau Dr. Merkel erstattet. „Es kann nicht sein, dass Frau Dr. Merkelgleichzeitig Abgeordnete und Bundeskanzlerin ist. Das verstößt gegen das grundgesetzlichvorgeschriebene Prinzip der Gewaltenteilung. Die Abgeordneten sollen die Regierungkontrollieren. Die Regierungschefin und etwa 10 ihrer Minister kontrollieren sichselbst.“ In den Aufzeichnungen des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetzvorbereitete stehe unmissverständlich, dass die Abgeordneten „Urlaub“ von ihrem Berufmachen und sich ganz unabhängig und ausschließlich der Volksvertretung zu widmen haben.Dafür, so kann man in der Anzeige nachlesen, erhalten die Abgeordneten eine„Entschädigung“ für ihren Verdienstausfall… Es könne nicht sein, dass Volksvertreter sichdoppelt und dreifach aus der Gemeinschaftskasse bedienen. Steuern werden „zum Wohl derAllgemeinheit erhoben“ hat das Finanzamt Pasewalk dem Künstler schriftlich mitgeteilt.Sie können demnach nicht zur grundgesetzwidrigen persönlichen Bereicherung derBundeskanzlerin, sowie einiger Ministern oder Ministerpräsidenten verwendet werden.
Werner May hat diese Anzeige ausdrücklich nicht an die Staatsanwaltschaft gerichtet,da die Staatsanwaltschaft dem Justizminister unterstellt und weisungsgebunden ist. Dasverstoße ebenfalls gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. „Derzeit kann der Parteikollegevon Frau Dr. Merkel die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft einstellen lassen, wasschon aufzeigt, dass wir uns in keinem Rechtsstaat mit einer gegenseitigen Kontrolle der3 Gewalten befinden.“ Die großen Parteien haben offensichtlich vergessen dieRechtsabteilung dieses Staates nach den Vorgaben des Grundgesetzes einzurichten. Sokönnen sich die Parteien und ihre Abgeordneten selbst kontrollieren und zu Lasten desSteuerzahlers selbst bereichern.
http://www.paradies-auf-erden.de/staatsanwalt/bundeskanzlerin.html (Archiv-Version vom 03.05.2007)
Werner May (Fahrenwalde/Mecklenburg-Vorpommern), derseit Jahren als „politischer Künstler“ tätig ist, hat eine Anzeige gegen dieBundeskanzlerin Frau Dr. Merkel erstattet. „Es kann nicht sein, dass Frau Dr. Merkelgleichzeitig Abgeordnete und Bundeskanzlerin ist. Das verstößt gegen das grundgesetzlichvorgeschriebene Prinzip der Gewaltenteilung. Die Abgeordneten sollen die Regierungkontrollieren. Die Regierungschefin und etwa 10 ihrer Minister kontrollieren sichselbst.“ In den Aufzeichnungen des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetzvorbereitete stehe unmissverständlich, dass die Abgeordneten „Urlaub“ von ihrem Berufmachen und sich ganz unabhängig und ausschließlich der Volksvertretung zu widmen haben.Dafür, so kann man in der Anzeige nachlesen, erhalten die Abgeordneten eine„Entschädigung“ für ihren Verdienstausfall… Es könne nicht sein, dass Volksvertreter sichdoppelt und dreifach aus der Gemeinschaftskasse bedienen. Steuern werden „zum Wohl derAllgemeinheit erhoben“ hat das Finanzamt Pasewalk dem Künstler schriftlich mitgeteilt.Sie können demnach nicht zur grundgesetzwidrigen persönlichen Bereicherung derBundeskanzlerin, sowie einiger Ministern oder Ministerpräsidenten verwendet werden.
Werner May hat diese Anzeige ausdrücklich nicht an die Staatsanwaltschaft gerichtet,da die Staatsanwaltschaft dem Justizminister unterstellt und weisungsgebunden ist. Dasverstoße ebenfalls gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. „Derzeit kann der Parteikollegevon Frau Dr. Merkel die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft einstellen lassen, wasschon aufzeigt, dass wir uns in keinem Rechtsstaat mit einer gegenseitigen Kontrolle der3 Gewalten befinden.“ Die großen Parteien haben offensichtlich vergessen dieRechtsabteilung dieses Staates nach den Vorgaben des Grundgesetzes einzurichten. Sokönnen sich die Parteien und ihre Abgeordneten selbst kontrollieren und zu Lasten desSteuerzahlers selbst bereichern.
http://www.paradies-auf-erden.de/staatsanwalt/bundeskanzlerin.html (Archiv-Version vom 03.05.2007)