andreasko
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2006
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Abgelaufendes Fleisch darf legal ins Restaurant
30.10.2006 um 19:51Wer allerdings ins Restaurant geht, bei dem können Pute, Pizza, Kartoffelpüree, Nudelnoder Tiefkühlgemüse mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum ganz legal auf dem Teller landen,ohne dass es der Gast merkt. Ein Großhändler im nordrhein-westfälischen Heinsberg redetnicht mehr gerne über die Einkaufsgewohnheiten der Gastronomie. Vor einem Monat habenLebensmittelkontrolleure in seinem Tiefkühllager 15 Tonnen abgelaufene Lebensmittelgefunden. Die wollte er auch verkaufen, weil aus seiner Sicht die Qualität "okay" war.
Was für ihn ein normales Geschäft gewesen wäre, sorgte ordentlich für Wirbel:Sein Name rauschte durch den Blätterwald, er selbst vernichtete die Ware: und dann dasLaborergebnis des Veterinäramtes Krefeld: Die 15 Tonnen waren in Ordnung, hätten nochverbraucht werden können. "Ich habe die Sache einem Rechtsanwalt übergeben, der prüft,wer für den Schaden aufkommt", sagt der Mann. Und noch einmal bekräftigt er: Es seinichts Ungewöhnliches, dass Restaurants und Gaststätten abgelaufene Ware kauften. Daszahlt sich dann wahrscheinlich auch im niedrigeren Preis aus.
"Ein Lebensmittel,bei dem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, muss nicht unbedingt verdorbensein", sagt Regina Heid von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese Warendürfen verkauft, vom Koch zubereitet und dem Gast ohne Ankündigung vorgesetzt werden."Das ist legal. Aber der Gastronom muss dafür Sorge tragen, dass das Lebensmittel inOrdnung ist." Das machen Professionelle nicht anders als die Hausfrau auch: Sehen,riechen, tasten.
Anzeige
Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittelssagt aus, dass bis zu diesem Datum unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen diespezifischen Eigenschaften erhalten sind. Nach der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnungdürfen abgelaufene Produkte weiter verwendet werden, wenn ihre Eigenschaften unverändertsind und keine "gesundheitlichen Risiken" für den Verbraucher bestehen.
"Jemandkauft Obst ein auf dem Großmarkt, das nicht mehr so richtig toll aussieht, dann macht dervielleicht ein Mus davon und nimmt das für die Nachspeise", erklärt der Sprecher desBundesamtes für Verbraucherschutz, Jochen Heimberg, was das in der Praxis heißt. Dannmüsse aber ein Kantinenbetreiber oder ein Gastronom sicherstellen, dass in dem Obst keinSchimmel drin sei.
Das Essen muss gesundheitlich unbedenklich sein. "Dann istvollkommen egal, was da drauf steht, ob gestern abgelaufen oder vorgestern oder eineWoche", sagt der Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands, Stephan Büttner.Wenn eine Gesellschaft mit 300 Leuten vor der Tür steht und abgelaufene, einwandfreieLebensmittel schnell verbraucht werden, sei das kein Problem.
Grundsätzlichsollte der Gastronom "im eigenen Interesse" Waren kaufen, bei denen die Haltbarkeit nichtüberschritten sei. "Dann ist er auf jeden Fall auf der sicheren Seite und kommt gar nichtin die Lage, dass ein Produkt verdorben ist und er ausschließlich in der Haftung ist",sagt Büttner.
Verbraucherschützerin Regina Heid sieht das Problem darin, dassder Gast am gedeckten Tisch nicht selbst entscheiden kann, ob er ins abgelaufene, wennauch tadellose Fleisch beißt. "Sollte ich erfahren, dass ein Restaurant tatsächlichüberlagerte Ware hat, würde ich nicht mehr hingehen. Wenn das hygienisch unproblematischeWaren sind, mag ich zwar keinen Durchfall bekommen, aber ich weiß nicht, wie sorgfältigder mit anderen Waren umgeht."
Dann wundern sich Politiker das sowasüberhaupt gemacht wird...
Was für ihn ein normales Geschäft gewesen wäre, sorgte ordentlich für Wirbel:Sein Name rauschte durch den Blätterwald, er selbst vernichtete die Ware: und dann dasLaborergebnis des Veterinäramtes Krefeld: Die 15 Tonnen waren in Ordnung, hätten nochverbraucht werden können. "Ich habe die Sache einem Rechtsanwalt übergeben, der prüft,wer für den Schaden aufkommt", sagt der Mann. Und noch einmal bekräftigt er: Es seinichts Ungewöhnliches, dass Restaurants und Gaststätten abgelaufene Ware kauften. Daszahlt sich dann wahrscheinlich auch im niedrigeren Preis aus.
"Ein Lebensmittel,bei dem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, muss nicht unbedingt verdorbensein", sagt Regina Heid von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese Warendürfen verkauft, vom Koch zubereitet und dem Gast ohne Ankündigung vorgesetzt werden."Das ist legal. Aber der Gastronom muss dafür Sorge tragen, dass das Lebensmittel inOrdnung ist." Das machen Professionelle nicht anders als die Hausfrau auch: Sehen,riechen, tasten.
Anzeige
Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittelssagt aus, dass bis zu diesem Datum unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen diespezifischen Eigenschaften erhalten sind. Nach der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnungdürfen abgelaufene Produkte weiter verwendet werden, wenn ihre Eigenschaften unverändertsind und keine "gesundheitlichen Risiken" für den Verbraucher bestehen.
"Jemandkauft Obst ein auf dem Großmarkt, das nicht mehr so richtig toll aussieht, dann macht dervielleicht ein Mus davon und nimmt das für die Nachspeise", erklärt der Sprecher desBundesamtes für Verbraucherschutz, Jochen Heimberg, was das in der Praxis heißt. Dannmüsse aber ein Kantinenbetreiber oder ein Gastronom sicherstellen, dass in dem Obst keinSchimmel drin sei.
Das Essen muss gesundheitlich unbedenklich sein. "Dann istvollkommen egal, was da drauf steht, ob gestern abgelaufen oder vorgestern oder eineWoche", sagt der Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands, Stephan Büttner.Wenn eine Gesellschaft mit 300 Leuten vor der Tür steht und abgelaufene, einwandfreieLebensmittel schnell verbraucht werden, sei das kein Problem.
Grundsätzlichsollte der Gastronom "im eigenen Interesse" Waren kaufen, bei denen die Haltbarkeit nichtüberschritten sei. "Dann ist er auf jeden Fall auf der sicheren Seite und kommt gar nichtin die Lage, dass ein Produkt verdorben ist und er ausschließlich in der Haftung ist",sagt Büttner.
Verbraucherschützerin Regina Heid sieht das Problem darin, dassder Gast am gedeckten Tisch nicht selbst entscheiden kann, ob er ins abgelaufene, wennauch tadellose Fleisch beißt. "Sollte ich erfahren, dass ein Restaurant tatsächlichüberlagerte Ware hat, würde ich nicht mehr hingehen. Wenn das hygienisch unproblematischeWaren sind, mag ich zwar keinen Durchfall bekommen, aber ich weiß nicht, wie sorgfältigder mit anderen Waren umgeht."
Dann wundern sich Politiker das sowasüberhaupt gemacht wird...