Link: de.news.yahoo.com (extern) (Archiv-Version vom 07.05.2006)Der Thread ist noch da?
Na gut, dann hier mal die neuestenNeuigkeiten...
ALLE sind sich einig!
Zentralrat der Muslimebegrüßt Einbürgerungsregeln
Berlin (AFP) - Der Zentralrat der Muslime hat denBeschluss der Innenministerkonferenz zu den Einbürgerungsregeln begrüßt. "Wir sind froh,dass ein Gesinnungstest bei der Einbürgerung offenbar vom Tisch ist", sagte derVorsitzende Ayyub Axel Köhler der "Berliner Zeitung". Sprachkenntnisse seien notwendigzur Integration. "Auch ein Kurs, bei dem staatsbürgerliche Grundlagen vermittelt werden,ist in Ordnung." Er warnte die Länder aber davor, etwa in den Gesprächen derEinbürgerungsbehörden doch noch Gesinnungstests einzuführen.
Dagegen kritisierteder Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, dieInnenminister hätten neue Hürden für Einbürgerungen aufgebaut. "Durch die beschlossenenneuen Verschärfungen, wie schriftliche Sprachtests, wird kaum jemand mehr Interesse aneiner Einbürgerung haben", erklärte er am Freitag in Berlin. Die Innenministerkonferenzhatte zuvor in Garmisch-Partenkirchen bundesweit einheitliche Standards für dieEinbürgerung beschlossen. So müssen Ausländer vor der Einbürgerung künftig neben demNachweis von Sprachkenntnissen auch ein staatsbürgerliches Grundwissen zeigen.
Eine zentrale Rolle bekommt das Nürnberger Bundesamt für Migration (BAMF), das dieEinbürgerungskurse und die Standards für die Prüfungen entwickelt. Damit sindEinzellösungen wie der umstrittene Allgemeinwissenstest aus Hessen oder der kritisierteFragebogen aus Baden-Württemberg vom Tisch. In Teilen sollen Inhalte dieser Tests aberauch in den Einbürgerungskursen wieder auftauchen.
Die Länder behalten abertrotz der Standards noch Gestaltungsmöglichkeiten: So ist es ihre Entscheidung, woEinbürgerungskurse angeboten werden - im Gespräch sind etwa Volkshochschulen - und wo undwie die Prüfungen abgelegt werden. Neben schriftlichen und mündlichen Tests kann dasWissen auch über Rollenspiele abgefragt werden.
Verschärft werden dieBeschränkungen für straffällig gewordene Ausländer: Wer zu einer Geldstrafe von 90Tagessätzen oder mehr verurteilt wurde, hat keinen Rechtsanspruch auf einen deutschenPass mehr. Dazu können auch mehrere kleine Strafen zusammenaddiert werden. Bislang galterst ab einer Einzelstrafe von 180 Tagessätzen, dass kein Rechtsanspruch auf eineEinbürgerung mehr besteht. Am Ende des Einbürgerungsprozesses soll wahlweise ein Eid oderein staatsbürgerliches Bekenntnis stehen. Auch dies regeln die Bundesländer für sich.
Na also! - Thema endlich erledigt.
Gruß