@experimentdachte wirklich, dass es die araber waren. vielleicht haben sie es auch nur von indien über spanien nach europa gebracht.
was das patentieren angeht. das rad mag es schon lange geben aber viele andere patente eben nicht. ist schon sehr polemisch, was du diesbezüglich von dir gibst.
Und ich ignoriere es auch, weil es nur der Evolution bremst. wenn evolution bedeutet, dass sich, etwas mit besonderen merkmalen über andere durchsetzt (und so hab ich sie verstanden), dann ist die patentierei eher etwas, dass evolution fördert, weil es eben diejenigen mit dem merkmal "patent" fördert.
was du zu den militärs etc. sagst, die nichts auf die patente geben. genau das ist das gegenargument zu den patentierungsgegnern, die behaupten patente blockieren alles und ideen, die für die allgemeinheit von bedeutung sind, werden monopolisiert. man erhält tatsächlich ein monopol aber nicht unbegrenzt. wenn es nämlich etwas ist, dass die allgemeinheit, die menschheit braucht, dann hat man laut patentgesetz die möglichkeit, das monopol zu umgehen.
siehe:
§ 13 PatG - Staatliche Benutzungsanordnung
(1) Die Wirkung des Patents tritt insoweit nicht ein, als die Bundesregierung anordnet, daß die Erfindung im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt benutzt werden soll. Sie erstreckt sich ferner nicht auf eine Benutzung der Erfindung, die im Interesse der Sicherheit des Bundes von der zuständigen obersten Bundesbehörde oder in deren Auftrag von einer nachgeordneten Stelle angeordnet wird. und das du als privatmann aber auch als forscher das patentierte folgenfrei nutzen darfst und apotheker heilmittel mischen dürfen, die patente verletzen, ist hier geregelt:
§ 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;
2. Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen;
2a. die Nutzung biologischen Materials zum Zweck der Züchtung, Entdeckung und Entwicklung einer neuen Pflanzensorte;
3. die unmittelbare Einzelzubereitung von Arzneimitteln in Apotheken aufgrund ärztlicher Verordnung sowie auf Handlungen, welche die auf diese Weise zubereiteten Arzneimittel betreffen; quelle:
http://www.patentgesetz.de/also gar nicht so unweise und unausgeglichen das patentgesetz.
grüße
ankh