Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Krankenkassensystem

25 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Krankenkassensystem ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Krankenkassensystem

27.10.2015 um 02:52
@TatjanaT.

Wenn du zahlst, dann bist du versichert und die Krankenkasse übernimmt entsprechende Kosten. Kündigung gibt es bloß, wenn du nicht zahlst oder vermutlich wenn es um Betrug geht. Ich lege meine Hand dafür in's Feuer, dass dir nicht gekündigt wird, weil du oft krank bist. Das widerspräche unserem Sozialstaat.


melden

Krankenkassensystem

27.10.2015 um 02:56
@Aldaris

Im Grunde ist mir das schon klar, nur dieses Jahr läuft einfach scheiße, 2 kleine ops, 2 große ops, jetzt schon wieder Krankenhausaufenthalt. Irgendwie hatte ich einfach Angst, weil ich die grad richtig koste :\


melden

Krankenkassensystem

27.10.2015 um 07:51
Leistungen verweigern (z. B. Krankengeld zahlen) kann die GKV aber sehr schnell, wenn man nicht aufpasst.


melden

Krankenkassensystem

27.10.2015 um 08:29
Natürlich kann die Krankenkasse einem kündigen, dafür gibt es viele Gründe. "Oft Krank sein" gehört allerdings nicht dazu.
Gerade die AOK wirft kostenintensive Kunden sofort bei der kleinsten Möglichkeit dazu raus und das hochkant und ohne Ankündigung.

Allerdings ist das meist absoluter Nonsens und die Kassen wollen damit nur erreichen, dass man zu einer anderen wechselt. Es heisst nämlich nicht umsonst Pflichtversicherung. Jeder Mensch muss versichert sein und selbst wenn man nicht bezahlt, kann eine gesetzliche Kasse entgegen anderer Behauptungen hier einem nicht kündigen, wenn man dann ohne Versicherungsschutz wäre.
Das einzige was sie machen können ist, die nicht gesetzlich geregelten Leistungen zu streichen.


melden
Bauli ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Krankenkassensystem

28.10.2015 um 18:12
@Deepthroat23

Da unterliegst du einem klitzekleinen Irrtum. Wenn jemand gesund und kaum den Arzt in Anspruch genommen hat und plötzlich schwerkrank ist, muß die Pflichtkasse dich nicht nehmen, wenn du ein bestimmtes Alter überschritten hast und vorher in der privaten warst. Es gibt zwar eine Verpflichtungsgrenze die gesetzlich gültig ist, aber sie muß dich nicht nehmen, wenn aus dieser Krankheit eine Schwerbehinderung hervorgeht. Darum kann es auch sein, das du vorher nicht krankenversicherst war. Gehe mal in Ruhe die Krankenkassensatzungen durch. Die werden nämlich kontinuierlich weg vom der Lichte der Öffentlichkeit, geändert.

Die Krankenkassen versuchendie kostenintensiven Kranken rauszuwerfen. Die kommen nicht immer damit durch. Vertreiben aber eine ganz aggressive Werbung bei Schulabsolventen oder Berufseinsteigern. Die gehen soweit, das die am Eingang einer DICSO mit Dimmerlicht Werbung hinschieben, die die Jugendlichen dann unterschreiben, weil sie ein Gratisgetränk abstauben können. ( Jugendliche machen das :) )Dann kriegst du Monaten später auf einmal Post ( nach dem 18. Geburtstag - nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen war.


melden