@yoDanke erstmal für die ausführliche Antwort.
Soviel ich jetzt verstanden habe gilt eine Verlobung nach einem Jahr
vor dem Gericht als nichtig.
Andererseits schwirren lauter widersprüchliche Informationen im WWW rum, die mich ziemlich verunsichern.
Dabei versteht man auch nicht ob man nun den Vater der Ehefrau in Spe um die Hand seiner Tochter bitten muss/soll oder nicht.
Was den Zeitpunkt der Eheschliessung anbelanbgt habe ich folgendes, höchst inetressantes, Dokument des Magistrats in Wien gefunden:
http://www.help.gv.at/Content.Node/7/Seite.070110.html target=_newDemnach heisst es :
Der Zeitpunkt der Eheschließung wie auch Einzelheiten der gemeinsamen Zukunft müssen dabei nicht vorausbestimmt werden.Weiss jemand der ganzen Religionsexperten hier vielleicht ob dies für alle Religionen gilt?
Muss man jetzt den Vater der zukünftigen Braut fragen oder nicht? Oder einfach ignorieren? *g*
Kann man auch die Mutter fragen wenn zB der Vater verstorben ist oder der Vater in Sibirien oder Nordkorea lebt?
gruss
happy
;)PS: Wenn es mal um ernste Sachen geht merkt man bei welchem User der Verstand mittippt
;) *mal-zu-yo-guckt*
«Si deus pro nobis, quis contra nos langobardis?»