Erster IS Terroranschlag im Westen- Geiselnahme in Australien
15.12.2014 um 19:18Das war sehr böse von mir, und unangebracht ^^
cbarkyn schrieb:@defDa gibts nicht viel zu diskutieren... deine Meinung kannst du haben.
Sollte es noch irgendwas geben was du diskutieren willst, PN geht immer.
spielmitmir schrieb:Muss ich das nun ernsthaft nochmals posten, die Verbindung von Salafisten zur IS ?... und Du hast Die Beweise, dass Vogel dahinter steckte?
FF schrieb:und Du hast Die Beweise, dass Vogel dahinter steckte?Nein
Verfassungsschutz warnt vor Salafist Vogel
Laut Verfassungsschutz sind in der Vergangenheit allein aus Hamburg rund 25 junge Salafisten ins syrische Bürgerkriegsgebiet gereist, vier von ihnen kamen dort ums Leben, andere kehrten traumatisiert oder radikalisiert zurück.http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Salafist-Vogel-auf-Anhaengerjagd-in-Hamburg,vogel360.html
Issomad schrieb:Ich habe den Eindruck, dass die Polizei ziemlich planlos da reingestürmt ist und herumgeballert hat ...Keine Ahnung, ich habe hier auch nur gesehen, wie einer der Eingänge gestürmt wurde. Was sich an den übrigen Zugängen und vor allem im Inneren abgespielt hat, kann ich nicht beurteilen.
Allerdings scheint sich IS mit dieser Tat nicht identifizieren zu wollen.Vielleicht konnten sie es bisher nur nicht oder waren mit anderen Dingen beschäftigt :D Wer weiß, vielleicht kommt noch irgendeine Lobpreisung von der ISIS.
FF schrieb:Vorschläge, Leuten die Staatsangehörigkeit abzuerkennen, widersprechen unserem GrundgesetzAn welchen Paragraph des GG denkst Du dabei?
cbarkyn schrieb:vielleicht kommt noch irgendeine Lobpreisung von der ISIS.Das ändert nichts daran, dass der Geiselnehmer offenbar keine Kontakte zu der IS hatte ...
Pierre Vogel hat genau welche Verbindung zu einem eventuellen Hintergrund des Attentates in Australien?Viele deutsche Salafisten gehen nach Syrien zum IS. Vogel rekrutiert Salafisten.
Vogel ist Salafist, kein IS-Kämpfer, und er hat nach bisherigen Erkenntnissen nichts mit dem heutigen Ereignis zu tun. Oder?
Das Grundgesetz verbietet in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit. Unter Entzug werden hierbei nur solche Maßnahmen oder Regelungen verstanden, durch welche jemand gegen oder ohne seinen Willen seine Staatsangehörigkeit verliert und diesen Verlust nicht vermeiden kann.[17] Das gilt auch für die Staatsangehörigkeit, welche durch Einbürgerung erworben wurde. Aber auch gegen einen vermeidbaren Verlust ist der Staatsbürger grundsätzlich geschützt, wobei ein Verlust mit Willen des Inhabers unproblematisch ist, weil ein solcher Vorgang keinen Eingriff in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG darstellt.Wikipedia: Deutsche Staatsangehörigkeit#Verlust der Staatsangeh.C3.B6rigkeit
Issomad schrieb:Das ändert nichts daran, dass der Geiselnehmer offenbar keine Kontakte zu der IS hatte ...Natürlich,