Blunarunde
01.10.2020 um 08:44
Die 2018 genehmigte grundlegende Veränderung des Flucht- und Entrauchungskonzepts im neuen Stuttgarter Tiefbahnhof wird voraussichtlich nicht gerichtlich überprüft. Die Bahn hatte im Mai 2016 ihre Pläne für den zentralen Bestandteil von Stuttgart 21 revidiert und auf Fluchttreppenhäuser auf den Bahnsteigen verzichtet. Über sie hätten Reisende bei einem Brand auf das Bahnhofsdach gelangen sollen. Allerdings sollte über Lüftungsklappen auch der Rauch dorthin abziehen.
m April 2018 genehmigte das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) die 18. Planänderung: Reisende sollen bei einer Gefährdung nun vorzugsweise über die Ausgänge an beiden Bahnhofsenden in ungefährdete Bereiche gelangen. Gegen die Änderung klagt der S-21-Gegner Hans Heydemann (80). „Eine ganze Reihe von Vorschriften sind nicht eingehalten worden, Entrauchung und Brandschutz sind völlig unzureichend. Als Bahnreisender und Anwohner muss ich um meine Gesundheit bangen“, so Heydemann am Mittwoch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Der Bahnhof dürfe so nicht in Betrieb gehen.
Brandschutz ist Behördenpflicht
Das wird er aber voraussichtlich, denn der 5. Senat unter Vorsitz des VGH-Vizepräsidenten Rüdiger Albrecht sieht für Heydemann gar keine Klagebefugnis. Heydemann hebe sich mit seiner Bahncard und auch als Anwohner des Bahnhofs nicht von der allgemeinen Öffentlichkeit ab, er sei „nicht besonders betroffen“, daher müsse man die Frage, ob die Klage begründet sei, gar nicht verhandeln. Für den Brandschutz zum Beispiel habe der Gesetzgeber den Behörden Schutzpflichten auferlegt. Es geht um „hinreichende Risikovorsorge“, deshalb sei eine Fachbehörde wie die Stuttgarter Branddirektion wesentlich involviert gewesen. Einzelne Bürger, so Anwalt Peter Schütz (Kanzlei Kasper Knacke) für die Bahn, könnten „nicht Sachwalter der Allgemeinheit“ sein.
Anwalt: Bahnhof wird sicher sein
Heydemann, der den Tiefbahnhof ganz grundsätzlich für unsicher hält, zeigte sich enttäuscht, dass nicht über die von ihm identifizierte Mängel gesprochen werden solle. Bei Stuttgart 21 sei „ein Desaster absehbar“. Sein Anwalt Claus-Joachim Lohmann appellierte, die Klage zuzulassen, Heydemann berufe sich auf ein „existenzielles Grundrecht“. Lohmann verglich den S-21-Bahnhof mit der Duisburger Love Parade, bei der 2010 bei einer Massenpanik an einer Engstelle 21 Menschen ums Leben kamen. „Solche Verhältnisse wollen wir nicht“, sagte er.
Schütz trat dem entgegen. Das Flucht- und Rettungskonzept sei von anerkannten Fachleuten entwickelt worden, der Bahnhof werde im Betrieb sicher sein.
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Blunarunde
01.10.2020 um 09:02
Ich hab jetzt fast ne Stunde gearbeitet, reicht für heute 🙄
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Blunarunde
01.10.2020 um 09:04
Mal sehen wenn es das erste mal brennt im Bahnhof Stuttgart, dann will es wieder keiner gewesen sein . :palm:
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Blunarunde
01.10.2020 um 09:25
Ey, ne Stunde am Stück arbeiten ich in dem Saftladen sonst nie :troll:
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Blunarunde
01.10.2020 um 09:35
Das musste mal raus :|
https://www.youtube.com/watch?v=p8t47boIxB8 (Video: Ein Pinguin kackt auf den anderen Pinguin)
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Blunarunde
01.10.2020 um 09:50
:o: wann hast die Kamera aufgestellt?!
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Blunarunde
01.10.2020 um 10:13
@Bundeskanzleri Er gibt sozusagen keinen Scheiß mehr
:troll:
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Blunarunde
01.10.2020 um 10:39
@grizzlyhai Halloween? Das wäre das einzig passende Datum neben dem 1.4. aber passieren wird wohl nichts
:trollbier:
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Blunarunde
01.10.2020 um 10:40
:trollbier:
Zu Halloween passt Kanzleri’s Gesicht am besten.
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Blunarunde
01.10.2020 um 12:08
In einem Tunnelsystem, wo der Raum eh knapp ist ist es mit Nachbessern halt schwierig.
Ich finde es halt schlimm, dass sich die alle gesetzeswidrig verhalten können wie sie wollen und nichts passiert.
Auch hier der Schlachthof in Gärtringen, seit langem bekannt, dass es tierschutzwidrige Zustände sind. Der Minister? Hebelt die Strafzahlungen aus.
Klöckner? Tierschutz? Ist der doch egal. Hauptsache es passt ne Wurst in die feiste Fresse.
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