Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge
17.10.2014 um 00:55Schrotty schrieb:apopo. es genügen bei Behörden auch Einschreiben Rückschein als Belege. Falls mal keine Papiere vorhanden. Da könne die sich auch nicht rausreden, von wegen Post nicht fristgerecht eingegangen, oder so. Da die den Rückschein ja Quittieren müssen, gilt das darauf vermerkte Datum.Da muß ich dich entäuschen. Dein Einschreibebeleg ist vor Gericht keinen Pifferling wert. Der Beleg sagt nur aus - das du etwas weggeschickt hast - der Rückschein das es die bekommen haben.
Du musst aber beweisen das die entsprechenden Unterlagen in dem Kuvert waren - und das geht nur mit einer absolut lückenlosen Video-Dokumentation - vom Einkuvertieren zu Hause bis zur Abgabe bei der Post.