Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge
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Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge
06.03.2014 um 20:25Im Internet existieren so perverse Tierqualvideos. Das das Gesetz da keine richtigen Strafen verteilt bleibt mir unbegreiflich.
Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge
06.03.2014 um 21:08Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge
06.03.2014 um 21:13@PrivateEye
Ich finde es unverschämt. Geldstrafen werden höher bestraft als Tierquälerei. Auf Facebook war mal ein Video, indem 2 Kinder/Jugendliche eine Katze mit Benzin übergossen und angezündet haben. Das kann es nicht sein. Die haben von den Leuten natürlich Morddrohungen bekommen weil sie die Wutschwelle von den Leuten nach oben getrieben haben. Passiert ihnen was, dann wandern die anderen in den Knast aber nicht die Tierquäler.
Ich finde es unverschämt. Geldstrafen werden höher bestraft als Tierquälerei. Auf Facebook war mal ein Video, indem 2 Kinder/Jugendliche eine Katze mit Benzin übergossen und angezündet haben. Das kann es nicht sein. Die haben von den Leuten natürlich Morddrohungen bekommen weil sie die Wutschwelle von den Leuten nach oben getrieben haben. Passiert ihnen was, dann wandern die anderen in den Knast aber nicht die Tierquäler.
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06.03.2014 um 21:20@Marina1984
Das ist so nicht richtig. Tiere gelten allgemein vor dem Gesetz als Sachen, in der Regel bekommt derjenige dann eine Strafe wegen Sachbeschädigung. Wird dem Tier aber ein unzumutbares Leiden etc angetan, gibt es auch noch respektive den Tatbestand der Tierquälerei laut dem Tierschutzgesetz.
Das ist so nicht richtig. Tiere gelten allgemein vor dem Gesetz als Sachen, in der Regel bekommt derjenige dann eine Strafe wegen Sachbeschädigung. Wird dem Tier aber ein unzumutbares Leiden etc angetan, gibt es auch noch respektive den Tatbestand der Tierquälerei laut dem Tierschutzgesetz.
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06.03.2014 um 21:22@PrivateEye
Das weiss ich aber was ist das schon für eine Strafe? In den Knast gehen sie nicht. Knast sollte da eigentlich das mindeste sein. Das Tier ist auf perverse Art und Weise gestorben.
Das weiss ich aber was ist das schon für eine Strafe? In den Knast gehen sie nicht. Knast sollte da eigentlich das mindeste sein. Das Tier ist auf perverse Art und Weise gestorben.
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06.03.2014 um 21:27@Marina1984
Für Tierquälerei gibt es bis zu Drei Jahre.
Wenn sie allerdings noch keine 14 waren, zumindestens in Deutschland, sind sie aber nicht strafmündig, man spricht von Schuldunfähigkeit. Hierbei würden dann aber Maßnahmen über das Jugendamt greifen, zudem Tierquälerei nicht nur einen strafrechtlichen Aspekt hat, sondern auch noch einen psychiologischen, Störung des Sozialverhaltens.
Für Tierquälerei gibt es bis zu Drei Jahre.
Wenn sie allerdings noch keine 14 waren, zumindestens in Deutschland, sind sie aber nicht strafmündig, man spricht von Schuldunfähigkeit. Hierbei würden dann aber Maßnahmen über das Jugendamt greifen, zudem Tierquälerei nicht nur einen strafrechtlichen Aspekt hat, sondern auch noch einen psychiologischen, Störung des Sozialverhaltens.
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06.03.2014 um 21:29@PrivateEye
Wirklich? Von Knaststrafen wegen Tötung eines Tieres habe ich hier bei uns noch nichts gehört. Allerdings ist das mit der Katze im Ausland passiert.
Wirklich? Von Knaststrafen wegen Tötung eines Tieres habe ich hier bei uns noch nichts gehört. Allerdings ist das mit der Katze im Ausland passiert.
Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge
06.03.2014 um 21:33@Marina1984
In der Tat.
In der Tat.
Tierquälerei ist das Quälen, Misshandeln oder unnötige Töten von Tieren. Der Begriff bezeichnet damit zwei verschiedene Sachverhalte; zum einen die umgangssprachliche Benennung eines Straftatbestands, zum anderen ein psychologisches Phänomen.
Tierquälerei ist in Deutschland strafbar. Näheres regelt das Tierschutzgesetz.
Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, so kann die Tat außerdem als Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch) strafbar sein.
Tierquälerei wird in der ICD 10 als Symptom der Störung des Sozialverhaltens (F91) beschrieben. Tierquälerei ist bei Gewalttätern häufig bereits im Kindes- und Jugendalter zu beobachten. Eine Abgrenzung ist schwierig, da bei Kindern und Jugendlichen solches Verhalten nicht ungewöhnlich ist.[3] Ebenso besteht ein Zusammenhang zwischen Gewalt gegen Tiere und zwischenmenschlicher Gewalt.[4]
Tierquälerei kann auch als Abwehrmechanismus in Form der sogenannten Verschiebung in Erscheinung treten.[5] Hierbei werden Phantasien und Impulse von einer Person auf eine andere verschoben, so dass die ursprünglich gemeinte Person unberührt bleibt oder ursprünglich vorhandene Zusammenhänge werden ausgeblendet und neue hergestellt.
Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor (§ 19 StGB). Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff "Strafmündigkeit" nicht, sondern spricht von Schuldunfähigkeit des Kindes.Alles bei Wiki und diversen Juraforen detaillierter nachlesbar.
Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind (also "Kinder" im Sinne des Gesetzes), können somit nicht bestraft werden. Das Familiengericht kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens bestimmte Maßnahmen anordnen.
Wird dennoch ein Strafverfahren gegen ein Kind eingeleitet, so ist es nach § 170 Abs. 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht einzustellen.
Unbeschadet dessen können jedoch zivilrechtliche Ansprüche gegen das Kind und eventuell gegen die Aufsichtspflichtigen (z. B. Haftung für Aufsichtspflichtverletzung) geltend gemacht werden, da die Deliktsfähigkeit nach anderen Kriterien zu beurteilen ist als die Strafmündigkeit.
Jugendliche (also Personen von 14 bis 17 Jahren, § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz - JGG) sind gem. § 3 JGG individuell strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge
06.03.2014 um 21:34Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge
06.03.2014 um 21:41Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge
06.03.2014 um 21:42Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge
06.03.2014 um 21:44Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge
06.03.2014 um 22:27@PrivateEye
Es gibt einiges was wir noch nicht kennen. Ist schon toll was die Natur herbeizaubert. :)
@trollinger
Sowas ähnliches gibt es auch in Island soweit ich weiss.
Das hier erinnert mich irgendwie an den Todestunnel.
Es gibt einiges was wir noch nicht kennen. Ist schon toll was die Natur herbeizaubert. :)
@trollinger
Sowas ähnliches gibt es auch in Island soweit ich weiss.
Das hier erinnert mich irgendwie an den Todestunnel.
Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge
06.03.2014 um 22:38@Marina1984
hmmm...da solls im elsass sowas geben,angeblich voll mit geistern toter soldaten usw.
oder meintest du das licht am ende destunnels...
hmmm...da solls im elsass sowas geben,angeblich voll mit geistern toter soldaten usw.
oder meintest du das licht am ende destunnels...
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