Die NoSleep-Erinnerungs-Lounge
22.04.2013 um 10:30@trollinger
Wenn du ein Gewerbe hast - ist es okay ein Firmen-Fzg. zu nutzen, und die steuerlichen Vorzüge auszunutzen. Du hast nen Weinberg, den kannste nicht mit einem tiefergelegten 300 PS Golf bewirtschaften - somit der Unimog landwirtschaftlich genutzt - auch okay.
Aber ich geb dir Brief und Siegel drauf, das 90% aller plastik-getunten Karren die bei uns unterwegs sind zum reinen Vergnügen so aufgemotzt wurden - demnach wäre auch eine Zusatzsteuer ( Vergnügungssteuer ) fällig. Punkt.
Wenn du ein Gewerbe hast - ist es okay ein Firmen-Fzg. zu nutzen, und die steuerlichen Vorzüge auszunutzen. Du hast nen Weinberg, den kannste nicht mit einem tiefergelegten 300 PS Golf bewirtschaften - somit der Unimog landwirtschaftlich genutzt - auch okay.
Aber ich geb dir Brief und Siegel drauf, das 90% aller plastik-getunten Karren die bei uns unterwegs sind zum reinen Vergnügen so aufgemotzt wurden - demnach wäre auch eine Zusatzsteuer ( Vergnügungssteuer ) fällig. Punkt.