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In Deutschland ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung in den Ländern Sachsen (sorbische Gemeinden; genauer bestimmt durch die Fronleichnamsverordnung)[19] und Thüringen (im gesamten Landkreis Eichsfeld, den Eichsfelder Ortschaften des Unstrut-Hainich-Kreises und Teilen des Wartburgkreises).[20] In den übrigen Ländern und Regionen gibt es Sonderregelungen, wie für katholische Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung und für katholische Schüler Anspruch auf UnterrichtsbefreiungQuelle: Wikipedia