@yennifer yennifer schrieb:Die Polizei und Kripo müssen kommen wenn jemand zuhause stirbt und keine Unterlagen vom Arzt vorliegen die irgendwelche Krankheiten bestätigen.
Nein, wie gesagt, die Kripo kommt nur wenn der Arzt der den Tod festgestellt hat, auf Grund von Zweifeln an einem natürlichen Tod diese hinzuzieht. Rein obligatorisch ist die Kripo nicht bei einem Todesfall involviert.
yennifer schrieb:Die Kripo muss nach Fremdverschulden untersuchen und das haben sie auch getan, die haben uns gesagt das es bei 90% nicht so ist, aber 10% immer Fremdverschulden sind.
Die Kripo sichert eventuell Spuren und kann auch eine Schusswunde oder ähnliches identifizieren, aber die Leiche selbst wird von einem Gerichtsmediziner untersucht.
yennifer schrieb:Zudem war der Hausarzt nicht erreichbar
Das muss ja auch nich der Hausarzt sein. Kann auch n Notarzt sein.
yennifer schrieb:Wir wissen bis heute nicht woran sie gestorben ist, da der Notarzt nur feststellen konnte das sie tod ist und nicht weswegen!
In so einem unklaren Fall würde der Arzt natürlich die Kripo hinzuziehen. Die Kripo selbst würde aber nich die Leiche untersuchen, das bliebe dem Gerichtsmediziner vorbehalten.
yennifer schrieb:Das mit dem Totenschein hat bei uns der Bestatter gemacht.
Mag sein, dass er ihn ausgehändigt hat, aber den Totenschein erstellen kann nur ein Arzt.
yennifer schrieb:Als wir bei meinen Großeltern ankamen war dort ein Krankenwagen und 2 Notärzte die nichts getan haben, außer den Tod festgesellt haben,
Also war doch ein Arzt da (2 sogar) ... Und die haben auch nich nichts gemacht, die haben den Tod festgestellt ...
yennifer schrieb:diese haben einen Seelsorger gerufen war wohl so üblich ist, und die Polizei, die haben dann die Kripo gerufen und haben uns gesagt das es immer so ist wenn man zuhause stirbt.
Wenn die Todesursache unklar is, kommt die Kripo ... soweit richtig.
Aber das es "immer so ist wenn man zuhause stirbt" stimmt nicht.
yennifer schrieb:Die Kripo hat meine Oma nochmal untersucht und das war es dann.
Die Kripo is fürs Spuren sichern zuständig, was auch ein oberflächliches in Augenscheinnehmen der Leiche beinhalten kann, aber die eigentliche Untersuchung, macht wie gesagt der Gerichtsmediziner. Und das auch nich zu hause sondern die Leiche wird dann in die Gerichtsmedizin abtransportiert ...
Nimms mir daher nich übel, wenn mich Deine Geschichte etwas verwirrt
:)