@sunschein sunschein schrieb:1. Die Verwandten wurden weg geschickt. Auch wenn sich der eine oder andere zierte.
vergiss es, das ist quark.
man darf sich solange am grab aufhalten wie man mag. alles andere wäre ja wohl auch 'ne frechheit gegenüber den angehörigen.
und woher willst du jetzt wissen dass für eine lange laufzeit bezahlt wurde? hallo? sowas fällt übrigens unter datenschutz!
du lässt dich da verarschen, garantiert!
erkundige dich mal beim profi wie das abläuft. also beim BESTATTER - nicht beim friedhofsmitarbeiter!
da kannste dir dann auch gleich mal die spielregeln anschauen, z.b. das mit den grabsteinen und den beschriftungen auf urnen. schmuckurnen dürfen garnicht mit ins grab, auch wenn dir jeder bestatter liebend gerne eine verkauft, das ist nur für die show bei der trauerfeier, da kannste genauso gut auch nur 'n blumenkranz um die eigentliche (unbeschriftete) innen-urne legen. und nur diese innen-urne wird auch tatsächlich bestattet. darin befindet sich übrigens ein metallblättchen mit den daten (name, geburts- und sterbedatum). mehr gibt's da nicht und darf's laut friedhofsordnung auch nicht geben.