Können Geister einen Verfolgen?
26.03.2013 um 19:27
Na dann mach doch ein foto von dein " siegel",! :D
Bin aber sehr gespannt.
Und einiges zur Info,(damit du dein Bewusstsein auch mal erweitern kannst),etwas detailierter nennt man so:
http://www.allmystery.de/themen/uh99357-41#id9673255
:D
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Können Geister einen Verfolgen?
26.03.2013 um 19:28
Ich würde dir empfehlen folgendes zu machen.
Totenbann (Geisterfalle)
Einerseits achten wir das Andenken an unsere Verstorbenen, ande-
rerseits wollen wir ihnen jede Einflußnahme über das Grab hinaus
entziehen. Dabei fürchten wir berechtigterweise weniger den Wider-
gänger, der uns des Nachts schrecken könnte, als vielmehr unsere
gedankliche und seelische Besetzung durch den Geist des Toten. Wir
spüren von Mal zu Mal seine Nähe und erfassen, wie seine Kraft sich
unseren Handlungen widersetzt beziehungsweise sich mit ihnen ver-
bindet, um unsere Eigenständigkeit in dieser Beziehung wiederzuge-
winnen beziehungsweise zu erhalten, müssen wir den Verstorbenen
bannen, auf daß er gezwungen ist, sich von uns zu lösen.
Besonders wichtig ist es, sich zwar entschieden, aber dennoch
ohne Arg vom Verstorbenen zu verabschieden. Dieser Prozeß währt
im allgemeinen 30 Tage, an denen im Eingang des Hauses für den
Toten ein Licht angesteckt wird. In dieser Zeit sollten wir uns auch mit
dem Toten aussöhnen. Diese Versöhnung können nur wir selbst, da
noch wandlungsfähig, leisten. Durch sie ermöglichen wir dem Ver-
storbenen erst, sich zu lösen. Während der ersten drei Tage nach dem
Tod wird die Wohnung geräuchert, eine Aufgabe, die, sofern die
Familie groß genug ist, dem dritten Sohn zukommt. Ein Gesteck aus
Rosmarin ist symbolisches Opfer und Wegzehrung für den langen
Weg, den der Tote nun antritt. Seinen Leichnam zu waschen und ein-
zusargen ist eine letzte Pflicht und letzter Dienst, den wir uns aber
mittlerweile längst erkaufen. Bann und Versöhnung zugleich bedeu-
tet es, wenn wir dem Verstorbenen eine ihm lieb gewordene Sache
mit in den Sarg geben. Am siebten und am dreißigsten Tag stecken
wir für den Toten ein Licht am Grabe an, auf daß seine Seele sich
lösen kann und den Weg in die Ewigkeit finde. Schließlich können wir
noch einen Kiesel vom Grab nehmen, den wir zu Hause säubern, wei-
hen und räuchern und danach wieder auf das Grab zurücklegen. Auf
diese Weise setzen wir dem Geist des Toten unsere lebendige Kraft
entgegen, um uns endgültig von ihm zu trennen.
Dem Totenbann verwandt ist auch der Geisterbann. In den überwie-
genden Fällen, hinter denen wir Spuk vermuten, handelt es sich um
niedere virulente Kräfte, die als Klopf- oder Poltergeister in Erschei-
nung treten. Solche Kräfte können im allgemeinen mit einem
Abwehrzeichen oder einem Bannsiegel vertrieben werden, und da
sie meist nachts auftreten, genügt oft auch nur ein ungelöschtes
Licht, das sie zurückdrängt. Hartnäckigere Plagegeister lassen sich
in Geisterfallen ( —> Alpträume) einfangen. Hierzu wird aus Karton
eine Pyramide gefaltet, in die eine frische Frucht und ein Stück Kohle
gelegt wird. An einer Seite versieht man die Pyramide mit einem klei-
nen Eingang. Nun muß noch ein —> Pentagramm auf den Boden der
Pyramide gezeichnet werden, das mit seiner Basis auf den Eingang
weist. Alsdann wird die Falle so ausgerichtet, daß der Eingang nach
Norden zeigt. So bleibt die Falle über eine Nacht stehen. Am anderen
Morgen verschließt man den Eingang der Falle und deponiert sie auf
einem Friedhof oder übergibt sie dem Feuer.
das habe ich auch gegen poltergeister verwendet .
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