darthhotz
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Wahrsager befreit Geld vom Bösen
13.02.2007 um 14:38Allerdings nicht ganz uneigennützig...
Wahrsager bringt Familie um"verfluchtes" Vermögen
Mit einer höchst ungewöhnlichen Masche hat ein selbsternannter Wahrsager eine Konstanzer Familie um ihr Erspartes gebracht. Das Vermögen derEheleute sei verflucht, so der Betrüger. Es gebe allerdings einen Menschen, der das Geldvom bösen Bann befreien könne: ihn selbst.
Konstanz - Das Paar, eine ehemaligeLandwirtin und ein Schlosser, übergab ihm darauf sein gesamtes Bargeld und drei Autos.Heute lebt die Familie mit einem Kind verarmt in einer Notunterkunft.
DasKonstanzer Landgericht hat dem Angeklagten eine letzte Frist zur Wiedergutmachungeingeräumt. Die Strafkammer vertagte die Verhandlung um zwei Wochen. Dies eröffne dem60-Jährigen die Chance, einen Großteil der Betrugssumme von rund 140.000 Eurozurückzuzahlen, erklärte das Gericht.
Der Angeklagte aus dem Raum Mannheim isteinschlägig vorbestraft. Das Amtsgericht Raststatt hatte ihn 1997 wegen Betrugsverurteilt. Damals hatte er eine Frau in Baden-Baden mit windigen Versprechungen dazugebracht, sich zu verschulden. Sie war anschließend auf Sozialhilfe angewiesen.
jto/dpa
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,466119,00.html
Das mal als kleines Beispiel wo übersteigerter Glauben ans Übersinnlichehinführen kann, direkt in die Notunterkunft!
Wahrsager bringt Familie um"verfluchtes" Vermögen
Mit einer höchst ungewöhnlichen Masche hat ein selbsternannter Wahrsager eine Konstanzer Familie um ihr Erspartes gebracht. Das Vermögen derEheleute sei verflucht, so der Betrüger. Es gebe allerdings einen Menschen, der das Geldvom bösen Bann befreien könne: ihn selbst.
Konstanz - Das Paar, eine ehemaligeLandwirtin und ein Schlosser, übergab ihm darauf sein gesamtes Bargeld und drei Autos.Heute lebt die Familie mit einem Kind verarmt in einer Notunterkunft.
DasKonstanzer Landgericht hat dem Angeklagten eine letzte Frist zur Wiedergutmachungeingeräumt. Die Strafkammer vertagte die Verhandlung um zwei Wochen. Dies eröffne dem60-Jährigen die Chance, einen Großteil der Betrugssumme von rund 140.000 Eurozurückzuzahlen, erklärte das Gericht.
Der Angeklagte aus dem Raum Mannheim isteinschlägig vorbestraft. Das Amtsgericht Raststatt hatte ihn 1997 wegen Betrugsverurteilt. Damals hatte er eine Frau in Baden-Baden mit windigen Versprechungen dazugebracht, sich zu verschulden. Sie war anschließend auf Sozialhilfe angewiesen.
jto/dpa
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,466119,00.html
Das mal als kleines Beispiel wo übersteigerter Glauben ans Übersinnlichehinführen kann, direkt in die Notunterkunft!