@elbenkrieger:
Prinzipiell gebe ich Dir Recht, daß das Eindringen auf einPrivatgrundstück strafbar ist - keine Diskussion.
Jedoch nimmt IN DIESEM FALL dermomentane Besitzer des Grundstückes mit dieser Immobilie seine Besitzansprüche nurmangelhaft war - wenn man das überhaupt so sagen kann. Es ist nicht erkennbar, daß dasGrundstück oder Gebäude irgendwie gesichert ist (außer der einen Tür zum Nebengebäude).
Wenn man also auf's Grundstück oder ins Hauptgebäude geht, braucht man nichts zuberühren oder in irgendeiner Form zu ändern, kein Hindernis zu überwinden.
Manspaziert einfach durch. Wenn man dann auch nichts mitnimmt oder kaputt macht (ok, es istja schon alles kaputt *g*) : WO ist die Straftat ??
Es scheint niemanden zuinteressieren, was da abgeht (außer evt. genervte Nachbarn ...).
Vielleichtsollte sich hier mal jemand äußern, der die rechtliche Seite kennt.
Mich würde daswirklich mal interessieren !!