Mystery
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Habe ich meine Seele verkauft?

42 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geister, Seele, Paranormal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Habe ich meine Seele verkauft?

23.03.2017 um 11:48
@Elexis
Wenn Du alle Deine Mobilien verkaufst, aber nicht weißt, was das ist (denkst vielleicht an wandernde Häuser und Grundstücke), so wäre der Vertrag dennoch rechtlich bindend, solange der Kaufpreis nicht nach Beschiß klingt (?) und Du nicht dem Käufer nachweisen kannst, daß er wußte, daß Du keine Ahnung hast, was das ist (!). Daß irdische Gerichte generell auf Deiner Seite sein mögen, daß Seelen a) zu schwammig definiert und b) zu unerwiesen sind, um ein Verkaufsobjekt darzustellen, das kann gut sein. Doch würd ich mich nicht drauf verlassen, daß Deine Seelenkäufer sich an diese Instanz wenden werden.


melden

Habe ich meine Seele verkauft?

23.03.2017 um 12:07
Seufz. Also, um es klar auszudrücken: Ein solcher "Vertrag" ist nie zustande gekommen, und mit ein wenig logischem Denken bin ich wieder zur Ruhe gekommen. Das können alle anderen nun auch :)

Ich glaube zudem nicht, dass paranormale Erscheinungen - sofern es diese gibt - sich tatsächlich an irdisches/menschliches Vertragsrecht halten würden. Wäre dem anders, so wäre der Vertrag nichtig, denn:

  • Die gegenseitige übereinstimmende Willensäußerung war nicht deutlich gegeben. Ich habe es zwar laut gesagt, aber eine Antwort oder dergleichen habe ich nie erhalten. Im Weiteren kann auch nicht eindeutig gesagt werden, ob der Vertrag tatsächlich stillschweigend eingegangen wurde, da die besagte zweite Partei nicht dazu befragt werden kann.
  • Ein Vertrag, der einen unmöglichen oder widerrechtlichen Inhalt hat oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
  • Ist ein Vertragschließender von dem anderen oder von einem Dritten widerrechtlich durch Erregung gegründeter Furcht zur Eingehung eines Vertrages bestimmt worden, so ist der Vertrag für den Bedrohten unverbindlich.
  • Bis zum 18. Geburtstag des ­Kindes gilt der Grundsatz: Ein Vertrag kommt nur mit vorgängiger oder nachträglicher Zustimmung der Eltern zustande.


ok?


melden

Dieses Thema wurde von Lepus geschlossen.
Begründung: Auf Wunsch des Erstellers