Mephistotheles schrieb:Da es sich um spezielle jagdkameras handelt, wurden sie als beweismittel zugelassen.
Als Privatperson heimlich ein gemeinsam genutztes Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses per Kameraaufnahmen zu überwachen ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Ob das Gericht dabei entstandene Aufnahmen trotzdem als Beweismittel zulässt, bemisst sich an der Schwere des Delikts, und nicht am vom Hersteller gedachten ursprünglichen Zweck der Kamera.
Aber deine
Mephistotheles schrieb:Familie wohnt in einen Einfamilienhaus
und da sieht es wieder anders aus. Private Räumlichkeiten darfst du natürlich schon filmen. Wobei, andererseits ist es ja doch eine Wohnung:
Mephistotheles schrieb:Ich lass jetzt den Rest der Wohnung prüfen und ja... hoffe es ist nix mehr...
Wie es in diesem speziellen Fall aussieht, einer Wohnung die gleichzeitig ein Einfamilienhaus ist, kann ich auch nicht sagen. Vielleicht kommt es dabei tatsächlich auf die Art der Kamera an?
Merlinde schrieb:Aber eine Frage habe ich noch.
Du schriebst, du hast die Terrarienschlüssel sogar im Keller versteckt. Trotzdem waren die Terrarien wieder geöffnet.
Woher wusste das deine Ex?
Noch krasser finde ich, dass sie ihn durchsucht hat, als er die Schlüssel
nachts am Körper getragen
hat, und die Schlüssel danach offenbar wieder zurückgeschmuggelt, ohne dass er aufgewacht ist. Und das im stockdunklen Zimmer. Und überhaupt, ohne dass der Hund angeschlagen hat. Sie hat eine hohe Energie und Risikobereitschaft entwickelt, um die Terrarien in dieser Einfamilienhauswohnung zu öffnen. Sehr bedenklich.