@ErhardVobelHeutzutage werden, bevor sich ein Exorzist an eine Austreibung macht, alle möglichen medizinischen/neurologischen Indikationen abgeklopft.
Wenn ein Arzt beispielsweise Schizophrenie bei einem vermeintlich Besessenen festgestellt, so hat sich für die Kirche die Sache erledigt. Dann ist es ein körperliches Leiden, das keines Exorzismus' bedarf.
Sollte die medizinische Abklärung keine Erkrankung zu Tage fördern, dann wird - falls der Bischof dem exorzierenden Priester die Erlaubnis gibt - mit dem Ritual begonnen. Ebenfalls unter medizinischer Überwachung.
Die Kriterien, die auf eine Besessenheit hinweisen, sind im Rituale Romanum kodifiziert.