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Deutsche Glückspielgesetze

91 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Glücksspiel, Poker, Sportwetten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Deutsche Glückspielgesetze

21.11.2012 um 03:44
Zitat von truejusticetruejustice schrieb:Die Causa "Eddy Scharf" war ein Einzelfall.
es kann dabei aber rein logisch keine einzelfälle geben. zu sagen für leute die es nicht drauf haben ist es ein glücksspiel, für profis nicht ist einfach ordnungspolitisch unmöglich, das wird aufjedenfall diverse prozesse nach sich führen und so nie bestand haben können.
auch turnier spiele sind glücksspiel, falls poker als glücksspiel gilt(und unter solche regelungen fällt)
und müssen logischerweise steuerfrei sein. dadurch dass das gericht ein anderes urteil gefällt hat hat es da ziehmliche probleme verursacht. niemand kann profi in einem glücksspiel sein, da glücksspiele auf glück basieren und nicht auf können. alles was auf können basiert ist ein sport.
da kann es keine unterscheidung im einzelfall geben,da dein persönliches können ja per definition nichts mit dem ausgang des spiels zu tun hat.(wenn wir das weiter denken, müsste jogi löw auch keine steuern zahlen, da für ihn fußball ein reines glücksspiel ist.^^)

da hat die deutsche steuerrechtssprechung mal wieder ne menge unfug angestellt...
aber mit denken ham juristen ja ehh nicht so...


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Deutsche Glückspielgesetze

21.11.2012 um 04:07
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:es kann dabei aber rein logisch keine einzelfälle geben. zu sagen für leute die es nicht drauf haben ist es ein glücksspiel, für profis nicht ist einfach ordnungspolitisch unmöglich
darum geht es doch gerade. Es kann eben im Normalfall nicht unterschieden werden zwischen Normalo und Profispieler. Kann man ja auch nicht, denn nur weil jemand ein paar mal Glück hat und bei Turnieren absahnt unterscheidet einem das nicht zu einem "normalen" Spieler.
Aber das Gericht hat halt bei dem Fall anders entschieden weil sie wie gesagt A) genaue Quellenangaben vorhanden waren und B) "Eddy Scharf" sich selbst als Pokerprofi vermarktet hat.

Was du nicht begreifst ist, das es keinen Einfluss auf das Spiel Poker an sich hat. Das Gericht hat wohl entschieden das Eddy Scharf in den 4 bekannten Turnierreihen das Geld nicht durch Glücksspiel sondern durch Geschicklichkeitsspiel gewonnen hat.
Hätte er jetzt den selben Betrag in einer Stunde Cash Game gewonnen auf einem High Stakes Tisch in Las Vegas, ware das ein komplett andere Sachlage. Genauso wie wenn irgend ein unbekannter Normalo Pokerweltmeister wird und Millionen gewinnt. Aber genau das verstehst du nicht...
Das ist aber der Grund warum das Kölner Gericht behauptet das dies auch Einzelfall ist. Aber das ignorierst du auch andauernd.
Zu behaupten das mit diesen Urteil pokern schlicht legal wäre ist absurd, punkt. Und jetzt geh ich pennen...


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21.11.2012 um 07:21
@truejustice
die wege der gesetzgebung, sind unergründlich!


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21.11.2012 um 09:39
@truejustice
Zitat von truejusticetruejustice schrieb:Noch einmal: Pokern ist außerhalb des Casinos illegal(mit Geld). Haben wir doch alles schon hier aufgearbeitet. Bist du eigentlich so dumm, oder stellst du dich nur so an?
Wie schon festgestellt wurde ist Pokern daheim mit Freunden durchaus nicht illegal.

Bin ich also dumm weil deine Aussage falsch ist?
Zitat von truejusticetruejustice schrieb:Und nein, du machst dich eben schon strafbar wenn du in deinen 4 Wänden mit Geld pokerst!! Naja, aber man kann sich natürlich lächerlich machen und uns offenbaren das man die Gesetze im eigenen Land nicht kennt...
Ahso, welche Strafe steht denn darauf wenn ich zuhause mit Freunden um Geld spiele und zufällig die Polizei hereinschneit?

Da ich ja keine Ahnung habe bitte ich dich, mir die entsprechenden Gesetzestexte doch mal zugänglich zu machen.


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21.11.2012 um 09:42
@McMurdo
sorry,wenn du selbst in deinen vier wänden pokers um geld ist dieses illegales glücksspiel!


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21.11.2012 um 09:43
@dasewige

Wo steht das?


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21.11.2012 um 09:51
@McMurdo
meinst du, nur weil es in deiner wohnung passiert ist es nicht illegal?

dann könnte ich auch folgender maßen argumentieren, ich töte jemanden in meiner wohnung und somit ist es nicht strafbar, ist ja in meiner whg geschehen.

nur weil ich dir jetzt nicht das gesetz und den § nennen kann, ist meine auussage nicht automatisch falsch!


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21.11.2012 um 10:09
@dasewige

Soso, du kennst das Gesetz nicht. Wie willst du dann wissen das es so ist wie du beschreibst?
Mach dich schlau, dann können wir weiter diskutieren!


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21.11.2012 um 10:21
Ich hab neulich online bei pokerstars.net gespielt... Muss ich jetzt fürchten, dass bald das SEK vorbeikommt, meine Türe eintritt und mich zu Boden schlägt? :troll:


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21.11.2012 um 10:26
@dasewige

Nur sind das halt so Sachen: Wer und wie will man denn kontrollieren, ob ich mit meinen Kumpels zu Hause um einen 10er spiele?

Da wird sicher nicht die Polizei vorbeikomen und unangemeldete Kontrollen machen. Von meinen Freunden sagt auch keiner was, Ende Gelände.

Wird niemand erfahren, keine Strafe.


Praktisch ist das also ein Teil des Verbots, welches im Prinzip gar nicht durchsetzbar ist.


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21.11.2012 um 10:34
@Kc
was du schreibst stimmt. wo kein kläger, da kein richter.

es ändert aber nichts an der rechtsvorschrift.


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21.11.2012 um 10:40
@dasewige
Zitat von dasewigedasewige schrieb:es ändert aber nichts an der rechtsvorschrift
Die du immer noch nicht vorlegen kannst...


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21.11.2012 um 11:00
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Die du immer noch nicht vorlegen kannst...
Das mag jetzt hart für Dich werden, aber das wird sie wohl auch nie tun. Das macht sie bei mir auch nie. Sie behauptet einfach mal was, möchte aber die Vorschrift, in der das angeblich so steht, vorsichtshalber nicht nennen.


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21.11.2012 um 11:05
@McMurdo
weil es sich logischer weise aus dem verbot des glücksspiel ergibt.
Beschluss des BVerfG vom 09.07.2009, Az.: 2 BvR 1119/05

Die Anordnung der Durchsuchung von Privatwohnungen wegen des Verdachts der "unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen" in der Zeit vor Erlass des Urteils BVerfGE 115, 276, verstößt gegen die in Art. 13 Abs. 1 GG garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung und ist somit rechtswidrig. Die Norm § 284 StGB, auf die man Anfangsverdacht und Durchsuchungsanordnung stützte, war zu der Zeit mangels Vereinbarkeit mit Art. 12 GG nicht anwendbar.

Kategorie: Glücksspielrecht
hierist zwar die durchsuchung nicht genehmigt worden, weil der anfangsverdacht des illegalen glücksspiel in der whg nicht ausreichte.
aber daraus kann man sehen das auch in der eigenen whg es verboten ist.
ansonsten hätte die staatsanwaltschaft keinen durchsuchungbefehl wegen illegalen glücksspiel beantragt!


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21.11.2012 um 11:06
@dasewige

Gesetze haben mit Logik wenig bis gar nix zu tun...


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21.11.2012 um 11:07
@McMurdo
willst du jetzt das thema ändern?


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21.11.2012 um 11:14
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Gesetze haben mit Logik wenig bis gar nix zu tun...
Na ja.

Aber aus diesem Urteil kann man sowieso keinen Umkehrschluss herleiten, dass heimisches Pokern unter 284 StGB fallen würde.


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21.11.2012 um 11:47
@dasewige
Zitat von dasewigedasewige schrieb:willst du jetzt das thema ändern?
Du hast doch mit logischen Schlussfolgerungen angefangen.

Nebenbei ist dein zitierter Beschluss immer noch kein Gesetz. Also entweder kommst du mal langsam mit Gesetzen um die Ecke oder gib einfach zu das du keine Ahnung hast.


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21.11.2012 um 11:57
@dasewige
Zitat von dasewigedasewige schrieb:hierist zwar die durchsuchung nicht genehmigt worden, weil der anfangsverdacht des illegalen glücksspiel in der whg nicht ausreichte.
aber daraus kann man sehen das auch in der eigenen whg es verboten ist.
ansonsten hätte die staatsanwaltschaft keinen durchsuchungbefehl wegen illegalen glücksspiel beantragt!
Der genannte § 284 StGB behandelt aber ausdrücklich das öffentliche Glücksspiel.
Eine Runde im Freudeskreis ist aber per se privat.


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22.11.2012 um 14:27
@truejustice
@dasewige

Ich warte immer noch...


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