Ich bin ein Verlierer
08.11.2012 um 16:43@jayjaypg
Die Verwendung von zu vielen Satzzeichen kann als Verstoss gegen die AGBs gewertet werden.
Die Verwendung von zu vielen Satzzeichen kann als Verstoss gegen die AGBs gewertet werden.
Puschelhasi schrieb:ein ich habe mich da recht schnell gefunden, ich habe mich schon seit der Grundschule für Mädchen und später für Frauen interessiert, und hatte stets einen gut funktionierenden männlichen Freundeskreis, wo später natürlich Freundinnen integriert wurden.Du bist doch eine Frau.