Alice Schwarzer - Feministin oder entgeisterte Hexe?
21.03.2012 um 11:33slider schrieb:Da komme ich nicht ganz mit. Ich wüsste nicht, dass weibliche Soldaten Einsätze verweigern könnten, nur, weil sie Frauen sind.Die Frau beim Bund kann nur freiwillig in den Kampfeinsatz.Männer können dahin befohlen werden. Das dies nicht oft in Anspruch genommen wird, sieht man am Verhältnis der Gefallenenmeldungen.
ivi82 schrieb:aber ist es nicht schon ungerecht das frauen wenn sie verheiratet sind und ein kind haben die steuerklasse 5 haben. und somit erheblich weniger verdienen.Dadurch bekommt der Ehegatte aber ne bessere Steuerklasse. Der Erlös fließt ja in die Familienkasse.
Ich hätte aber auch nichts dagegen wenn ich nicht mehr die Steuerklasse eins hätte.
@Tussinelda
Belege dafür werden in Links nicht leicht zu finden sein.Fakt ist das Frauen im Gegensatz zu Männern entscheiden dürfen ob sie als Kampfsoldatinnen in Kampfgebiete wollen. Männliche Soldaten die dieses Thema ansprechen müssen mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Thematisiert wird es aber immer wieder, wie im Falle der Offiziersanwärterin die auf der Gorch-Fock ums Leben kam.
Oder hat schon irgendjemand eine Frauenquote für Afghanistankontingente gefordert? Aber thematisiert werden – also offen ausgesprochen – darf dieser Sachverhalt nicht. Sonst könnte nämlich zeigen, daß die grenzenlose Gleichheitsideologie, wie sie von den politisch Verantwortlichen verfochten wird, an der Wirklichkeit scheitert.
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Gesetzliche Bestimmungen
Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (SGleiG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz dient der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts. Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Soldatinnen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. [...] Die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte wird dadurch nicht beeinträchtigt.
§ 3 Geltungsbereich
(4) Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar.
(5) Im Rahmen von besonderen Auslandsverwendungen gilt dieses Gesetz, es sei denn, das Bundesministerium der Verteidigung erklärt es im Einzelfall zur Gewährleistung der Sicherheit oder Einsatzbereitschaft der eingesetzten Truppen für nicht oder nur eingeschränkt anwendbar [...]
Alles in allem denke ich das Frauen schon ganz hübsche Bonuse bekommen und sich nicht beschweren können.